AK Zensur hat Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte „Zugangserschwerungsgesetz“ erhoben
Die Jury hat getagt und für schlecht befunden…“ - die aktuellen „Oscars für Überwachung“ stehen laut FoeBuD e.V. fest. Am Freitag, dem 1. April um 18 Uhr beginnt die Verleihungsgala 2011 der „BigBrotherAwards“ in der „Hechelei“ der Ravensberger Spinnerei in Bielefeld:
Es handelt sich bereits um die elfte Verleihung der Negativpreise für die schlimmsten „Datenkraken“ im Lande. Erstmals werden die „BigBrotherAwards“ nicht im Oktober, sondern schon im Frühjahr vergeben - in den Kategorien Sport, Arbeitswelt, Politik, Wirtschaft und Lebenswerk werden Firmen, Organisationen und Personen „ausgezeichnet“, deren Wirken mehr öffentliche Aufmerksamkeit „verdient“. Die Verleihung ist öffentlich; Eintrittskarten sind beim FoeBuD-Shop erhältlich.
Die „BigBrotherAwards“ brächten Aufmerksamkeit - ungebetene Öffentlichkeit für die, deren üble Machenschaften sie verdienten. Neben sehr viel persönliches Engagement müsse das ganze Jahr über organisiert werden, müssten eingereichte Vorschläge nachrecherchiert werden, müsse die Gala ausgerichtet werden etc. Denn die Preisträger sollten den Preis zu Recht bekommen. Diese Aktionen würden von vielen Freiwilligen ehrenamtlich unterstützt, aber ganz ohne Geld gehe es nicht. Deswegen bittet der FoeBuD e.V. um Spenden.
Der FoeBuD e.V. weist ferner darauf hin, dass der Arbeitskreis gegen Netzsperren und Zensur (AK Zensur) Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz erhoben hat. Die Klage sei am 22. Februar 2011 in Karlsruhe eingereicht worden. Die beiden Rechtsanwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker vertreten vier ausgewählte Beschwerdeführer - den IT-Sicherheitsberater und Blogger Florian Walther, die Netzkünstlerin und Professorin für Neue Medien Olia Lialina, den Software-Entwickler und Aktivisten Alvar C. H. Freude und den Künstler und FoeBuD-Mitgründer padeluun. Die beiden Letztgenannten sind Mitglieder der „Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages. Dieses Gesetz verpflichtet die Internet-Zugangs-Provider, Websites anhand einer Liste des Bundeskriminalamtes zu sperren, wobei die Sperrliste geheim bleiben soll. Das solle gegen kinderpornographische Inhalte helfen; indes wird aber auch die Infrastruktur für eine Zensur des Internets aufgebaut. Das „Zugangserschwerungsgesetz“ sei offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen, so Rechtsanwalt Stadler. Durch Sperren verschwindet offensichtlich kein strafbarer Inhalt aus dem Netz; dazu müsste man löschen. Ungeachtet der breiten öffentlichen Debatte zum Thema hat sich die Regierung für dieses Gesetz entschieden, wonach das Sperren von Web-Inhalten, gleichsam Zensur und somit ein schwerer Grundrechtseingriff, auf Anwordnung von Beamten des BKA geschehen soll. Darüber wird nun nach der fristgerechten Einreichung der Klage das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
datensicherheit.de, Berlin, 03. März 2011
Original: http://www.datensicherheit.de/aktuelles/foebud-ev-laedt-zur-verleihung-der-bigbrotherawards-am-1-april-2011-14782