Die Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz sind in Kraft getreten. Die Pläne für die Einführung einer AsylCard verfolgt der Bund nach wie vor. Die Mühlen der Normgebung im Ausländerbereich mahlen langsam: Die bundes- weiten Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz, die auch Auslegungs- hinweise zu den bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften enthalten, liegen _ zehn Jahre nach Erlass des Gesetzes _ endlich vor (vgl. 21. TB, Tz. 4.5.5). Noch nicht entschieden wurde über einige Verfassungsbeschwerden gegen das Ausländerzentralregistergesetz aus dem Jahr 1995, mit denen Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Grundrecht auf Datenschutz geltend gemacht werden. Das Ausländerzentralregister wurde mit dem Big Brother Award 2000 in der Kategorie _Lebenswerk_ ausgezeichnet. Mit dieser Preisverleihung wird von einer privaten Initiative die nachhaltige und dauerhafte Verletzung von Per- sönlichkeitsrechten kritisiert. Es wäre zu wünschen, dass der Bundesgesetzgeber diese Kritik zum Anlass nimmt, das Gesetz von seinen verfassungsrechtlich an- greifbaren Teilen zu befreien.
Unabhängiges Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, 16. März 2001
Original: http://www.datenschutzzentrum.de/download/tb23.pdf