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Die mit den Datenkraken tanzen - Gullis BigBrother Awards 2006 Report

Am 20. Oktober war es soweit. Diverse Vereine, die sich deutschlandweit um einen sensiblen Umgang mit privaten und geschäftlichen Daten einsetzen, haben erneut Presse und Interessierte aller Couleur in den Historischen Saal der Ravensberger Spinnerei nach Bielefeld eingeladen. Zuvor wurde eine Demonstration in der Innenstadt organisiert. Dem Aufruf waren allerdings lediglich ungefähr 300 Personen gefolgt. Direkt im Anschluss an die Demo begann am frühen Abend die Verleihung der BigBrother Awards.

Die Gulli-Redaktion steckte zu diesem Zeitpunkt in einem nicht enden wollenden Stau, der sich auch durch einen laufenden Wechsel der benutzen Autobahn nicht nachhaltig beheben ließ. Wer freitags nachmittags auf Nordrhein-Westfalens Straßen unterwegs ist und hofft rechtzeitig anzukommen, der konnte sich dank der zahlreichen Baustellen eines Besseren belehren lassen. Nach einer Irrfahrt durch die City, die sich der StauShow anschloss, kamen wir schließlich und endlich hochgradig verspätet und genervt an der wunderschön gelegenen Parkanlage der Spinnerei an. Der historische Saal befand sich in der dritten Etage direkt unter dem Dach und konnte trotz seiner ausufernden Dimensionen komplett gefüllt werden. Schätzungsweise fünfhundert Gäste waren anwesend, darunter ungefähr 10% Pressevolk. Die Riesen der Medienlandschaft hatten die Mühen des Weges, respektive den Gang durch die Staus nicht auf sich genommen. Vielleicht passt diese spezielle Thematik oder eine derart kritische Sichtweise des Datenschutzes nicht ins Sendeschema eines Fernsehsenders. Es scheint, mit nackten Promi-Tatsachen kann man noch immer mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen als mit nüchternen Fakten.

Wobei die Gestaltung des Abends alles andere als nüchtern zu beurteilen war. Die Halle beziehungsweise dessen Dekoration an sich war schon einen Besuch wert. Die Künstlerin Angelika Höger hatte für die Bühnendeko vorhangähnliche Gebilde aus unzähligen Kassenbons gestaltet. Von der Decke hingen riesige Augen herab, die Orwell-like unablässig jede Bewegung der Besucher zu beobachten schienen. Kleine Origamis in unterschiedlichen Formen waren auf den Tischen verteilt worden. Kraken und Spinnengetier bahnten sich ihren Weg durch den Saal und sollten auf die im Verlauf des Abends auszuzeichnenden Datenkraken hinweisen. Auch sonst hatte man sich viel einfallen lassen. Um die Konzentration der Zuschauer am Leben zu erhalten, spielte zwischen den einzelnen Verleihungen eine Jazzband. Andreas Liebold, seines Zeichens Moderator bei Radio Bielefeld, ließ raten, aus wie vielen Bits das menschliche Gehirn wohl bestehe. Einer der Zuschauer verwies ebenso spontan wie folgerichtig auf die Tatsache, sein Gehirn wäre nicht digital aufgebaut, sondern funktioniere rein organisch. Immerhin, die Krakenfänger und Datenmahner hatten ausreichend für Unterhaltung und Anwärmung des Gehirnschmalzes des geschätzten Publikums gesorgt. Im Anschluss an die Vorträge kamen die Zuschauer/innen, Zuhörer und Pressevertreter bei einem Glas Orangensaft bzw. Sekt zusammen, um sich über den Verlauf des Abends auszutauschen. Mitglieder aller beteiligten Vereine und z. B. auch Vertreter der deutschen Piratenpartei waren aus allen Teilen der Republik angereist, um der Verleihung ihr Gehör schenken zu können. Die einzig Unglücklichen dieses Abends dürften die mit Abwesenheit glänzenden Gewinner der Preise gewesen sein, auf die verständlicherweise niemand wirklich scharf war.

Der Award in der Kategorie Politik ging auch direkt an eine große Gruppierung, nämlich an alle Mitglieder des 4. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Auch die Abgeordneten der sogenannten linken Parteien, von denen man mehr Umsicht hätte erhoffen können, hatten der Erlaubnis zum Abhören und der Aufnahme an öffentlichen Plätzen, Gebäuden und Verkehrsmitteln zugestimmt. So darf man seit Juli diesen Jahres in MeckVorPom nicht nur mit Videokameras überwachen, sondern auch die entsprechenden Tonaufzeichnungen erstellen und diese für eine Woche aufbewahren. Die perfekte Überwachung darf laut § 32 Absatz 3 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes dieses Bundeslandes aber nur nach vorheriger Anordnung der Behörden und durch sie selbst durchgeführt werden. Wenn aber an einem öffentlichen Platz irgendwann ein Delikt, wenn auch eines mit geringfügiger krimineller Energie, wie ein Diebstahl, von statten geht, dürfen danach bis ultimo die Kameras laufen und die Mikros auch den Ton aufzeichnen. Bei der ausgereiften Technik von heute ist damit auch bei vergleichsweise preiswerter Ausstattung der lückenlosen Überwachung Tür und Tor geöffnet. Schützt diese Kamera auch die Belauschten und Gefilmten wirklich effektiv vor weiteren Straftaten? Genau an dem Punkt, wo die Kamera observiert, vielleicht ja. Eine Ecke oder zehn Meter weiter nicht mehr. Auch unbescholtene Bundesbürger dürften sich weniger wohl bei dem Gedanken fühlen, dass alles, was sie sagen und tun, aufgezeichnet und bewahrt wird. Und ob die einzuhaltende Frist einer Woche wirklich durchgehend realisiert und die Daten dann tatsächlich vernichtet werden, bleibt abzuwarten. Haben die üblen Erfahrungen im Umgang mit absoluter Kontrolle und Überwachung zu Zeiten der Stasi nicht ausgereicht, um die Menschen in den neuen Bundesländern wachzurütteln? Anscheinend nicht. Viel zu schnell scheinen diese Erinnerungen wieder in Vergessenheit geraten zu sein.

Spannend ist auf jeden Fall die Begründung für die Einführung der Erlaubnis zur Tonaufzeichnung. Nicht dass man irgendwelche Argumente an den Haaren herbeigezogen hätte. Nein, es existieren ganz einfach keine. Wie auch immer, wir gratulieren! Die geladene Präsidentin des Landtages Sylvia Bretschneider liess sich durch ihre Sekretärin entschuldigen. Ihr sei es aus terminlichen Gründen nicht möglich teilzunehmen, liess man ausrichten. Wer würde an ihrer Stelle keinen anderen als diesen, höchst peinlichen Termin vorziehen?

Den Zuschlag in der Kategorie Wirtschaft ging an die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications", kurz SWIFT mit Hauptsitz in Belgien. Ausgezeichnet wurde die Durchbrechung des Bankgeheimnisses durch die Übermittlung von Überweisungsdaten von SWIFT an die CIA. Alle Daten, die sich auf innereuropäische Überweisungen beziehen, werden seit fast fünf Jahren an die amerikanischen ChefDatenSammler vom CIA weiter gegeben. Das extreme Entgegenkommen ist kaum nachzuvollziehen, steht der betroffene Server noch nicht mal auf amerikanischem Boden und fällt damit nicht unter dessen Rechtsprechung. Da man aber die Informationen auf dem Server in den USA spiegelt, angeblich zwecks Datensicherung, kann der lange Arm der Geheimdienste vollen Zugriff nehmen. Und da man bei SWIFT davon ausgeht, man hätte mittels eigener und externer Kontrollorgane "faktisch die Kontrolle" über die freundlicherweise zur Verfügung gestellten Datensätze, gibt es für deren Geschäftsleitung keinen Grund ihr Verhalten zu überdenken oder gar zu ändern.

Erliegen die Damen und Herren tatsächlich ihrer Naivität und glauben allen Ernstes, sie können das US-Finanzministerium oder die Geheimdienste kontrollieren? Oder warum verbleiben diese Informationen nicht in dem Kontinent, wo sie herstammen und auch hingehören? Die Rolle der Deutschen Bank und der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank ist in diesem Zusammenhang leider als unrühmlich zu bezeichnen. Diese hätten die Pflicht gehabt, im Sinne ihrer eigenen Kunden zu handeln und entsprechend des § 11 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes ihrem externen Dienstleister genauer auf die Finger zu schauen. Beide verfügen über Vertreter im Aufsichtsrat von SWIFT - man wusste also genauestens Bescheid. Der Rest der rund 7.800 europäischen Mitgliedsbanken wurde aus gutem Grund gar nicht erst informiert. Glückwunsch!

Günther Beckstein, Innenminister des Freistaates Bayern erhielt seine Auszeichnung in der Rolle als Vorsitzender der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder. Am 4. September beschloss die erwähnte Innenministerkonferenz (IMK) eine gemeinsame Anti-Terror-Datei einzurichten, die von allen bundesdeutschen Polizeien sowie allen neunzehn Geheimdiensten des Bundes und der Länder genutzt werden soll. Geplant ist der Aufbau einer Datenbank in der zukünftig "Tatsächliche Anhaltspunkte" gesammelt werden sollen. Was einer dieser Anhaltspunkte darstellen soll, ist unklar. Klar ist allerdings, der unnötige Datenwust soll präventiv eingesetzt werden, um Terroraktionen abzuwenden. 15 Millionen Euro will man für die Realisierung bereitstellen, weitere sechs Millionen Euro ist man bereit pro Jahr an laufenden Kosten ausgeben. Die deutsche Verfassung hingegen verbietet eine Zusammenarbeit dieser Behörden ausdrücklich, was die IMK leider nicht von ihrem Vorhaben abgehalten hat. Aufgenommen werden nicht nur die personenbezogenen Daten der mutmaßlichen Bombenleger und Kamikazepiloten, sondern auch alle anderen Personen, die damit irgendwie in Zusammenhang stehen könnten. Somit alle Familienmitglieder, Arbeitskollegen, Freunde, Vermieter, Anwälte, Steuerberater etc. etc. Sie sind dann per Gießkannenverfahren gleich mit verdächtig. Dieter Wiefelspütz geht die erweiterte Indexdatei nicht weit genug. Er fordert sogar die Aufnahme von sexuellen Auffälligkeiten.

Dabei ist die Menge der sensiblen, personenbezogenen Informationen schon jetzt mehr als ausufernd zu bezeichnen. Nach Anfrage der Stelle, die informiert sein will und der Freigabe der Daten können dann zahlreiche Details wie Bankverbindungen, Ausbildungsstellen, der aktuelle Arbeitsplatz, Fahr- und Flugerlaubnisse, Aufenthaltsorte und Reisebewegungen, Volks- und Religionszugehörigkeit nach Gusto abgerufen werden. In begründeten Fällen darf die Anfrage sogar von Mitarbeitern regulärer Polizeidienststellen erfolgen. Offensichtlich möchte man durch die Einführung der Anti-Terror-Datei zusammenarbeiten lassen, was de facto nicht zusammen arbeiten darf. Hoffentlich sehen die obersten Richter des Bundesverfassungsgerichtes die Angelegenheit als ähnlich verfassungswidrig an und stoppen das geplante Vorhaben. Vielleicht sollten die beteiligten Politiker sogar dazu übergehen sich öffentlich bei den Terroristen zu bedanken. Wie sonst könnte man eine solche Planung rechtfertigen, wenn nicht mit der Panik und Angst der BundesbürgerInnen vor weiteren Anschlägen?

Kommen wir zum Gewinner der Kategorie Technik und damit zur Phillips GmbH, Abteilung Unterhaltungselektronik, vertreten durch deren Geschäftsführer Ronald de Jong. Ausgezeichnet wurde die Vorgabe, dass CD-Brenner zukünftig eine eindeutige Seriennummer auf den Rohling schreiben und damit eine Rückverfolgbarkeit des Datenträgers zum Brenner ermöglichen. Es geht vornehmlich um die Hoffnung der Unterhaltungsindustrie, die mit dieser Brandmarkung der CD versucht, die Verteilung von Raubkopien einzudämmen. Vermutlich wurde deshalb Druck auf Phillips ausgeübt, da diese Firma bekanntermassen an der Erstellung des Orange-Book-Standards beteiligt ist. In diesem Standard wird festgelegt, wie beschreibbare CDs und die technischen Spezifikationen der entsprechenden Laufwerke auszusehen haben.

Wer also eine Sicherheitskopie seines Originals an Freunde verleiht, dessen Wohnung durchsucht und die Schwarzkopie beschlagnahmt wird, der kann eventuell damit rechnen, dass er durch diese Handlung in Erklärungsnöte gerät. Der Fahnder könnte in dem Fall, dass der Ersteller der Kopie auch hochgenommen wird, genau nachvollziehen, auf welchem Brenner die CD erstellt wurde. Preiswürdig und praktisch für Leute wie Frank Lüngen von der IFPI & Co., oder?

Laudator Frank Rosengart hierzu:

"Regelmäßige Kinogänger kennen die Spots der ZKM-Kinomarketing "Raubkopierer gehen für fünf Jahre ins Gefängnis." Verschwiegen wird hier allerdings, dass es sich dabei um die Höchststrafe für gewerbliche Urheberrechtsverletzungen handelt. Wer einmal in Osteuropa oder Asien auf den Märkten war, weiß, was damit gemeint ist: In großem Stil werden dort professionelle Kopien von Musik, Filmen und Software verkauft. Diese CDs sind allerdings in richtigen Presswerken in Massenproduktion hergestellt. Selbstverständlich ohnedes Gerätes. Die Herstellung mit CD-Brennern wäre viel zu zeitaufwändig. Das Verfahren von Phillips hilft hier also nicht. Es trifft nur den privaten Benutzer.

Wir wollen klarstellen: Es ist in Deutschland nicht strafbar, Musik-CDs für den privaten Gebrauch zu brennen. Auch wenn uns die Kampagnen der Unterhaltungsindustrie ein anderes Bild vermitteln wollen. Lediglich ein technisch wirksamer Kopierschutz darf dabei nicht überwunden werden und die Musik darf nicht aus "offensichtlich illegalen Quellen" stammen.

Über die so genannte "Leermedienabgabe", die für jeden Rohling und jeden Brenner an die GEMA entrichtet wird, bekommen sogar die Urheber eine Vergütung. Es gibt also nicht den geringsten Grund, diese quasi geheime Kennzeichnung auf den CDs anzubringen. Trotzdem schreiben weiterhin viele Geräte den Code auf die Silberscheibe - weil es im Orange-Book-Standard so drin steht."

Besser hätten wir es auch nicht ausdrücken können. Der Text wäre auf unserer Aktionsseite inhaltlich wie stilistisch nicht weiter aufgefallen. Aber kommen wir zum nächsten Bereich, der Auszeichnung im Bereich Verwaltung. Prämiert wurde die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) für ihren Versuch, seit dem Jahr 2000 lebenslange Schüler-IDs einzuführen. Hier will man die Schulstatistik auf individuelle Daten umstellen. Zu erfassen wären dann Details wie Geschlecht, Geburtsdatum, Muttersprache, Staatsangehörigkeit, Konfession, die besuchte Schule und der Förderschwerpunkt, die Lehrkräfte und z. B., ob jemand Spätaussiedler oder Migrant ist. Was wäre, wenn eine solch mächtige Datensammlung in die falschen Hände gerät? Sie wollen einen Kredit, wo Sie ihren Abschluss nur mit vier bestanden haben? Vergessen Sie es! Sie durften im Bereich "Emotionale und soziale Entwicklung" gefördert werden? Glauben Sie wirklich, Sie passen mit Ihrem Profil bzw. ihren Defiziten in unser Unternehmen? Die Möglichkeiten des Missbrauchs sind zahlreich. Die Anzahl der Gedanken, die sich die Kultusministerkonferenz gemacht hat, welche Zwecke dieser Datenwust irgendwann erfüllen soll, ist unglaublich. Man arbeitet geschlagene sechs Jahre an diesem Projekt, ohne dass man auch nur eine Zeile bezüglich ihrer konkreten Zwecke und Ziele dokumentiert hätte? Frau Karin Schuler am Schluss ihres Vortrages: "Setzen: Sechs." Mehr fällt unsereiner dazu auch nicht ein.

Last, but not least wäre am Ende noch der Preis für den denkwürdigsten Verbraucherschutz zu erwähnen. In diesem Sektor hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GKV) besonders verdient gemacht. Deren Bestreben ist es, unter Mithilfe ihrer "Uniwagnis" Datei böse von guten Versicherungsnehmern zu separieren. Es geht nicht zwingend um die Aufdeckung von Versicherungsbetrug, sondern vielmehr um die Einteilung in mehr oder weniger lukrative Versicherungsnehmer.

Uniwagnis bedeutet nicht etwa universelles Wagnis für diesen Verein!? Mitnichten, universell wurde gesammelt und geordnet - universell wird auch damit gearbeitet. Rund 10 Millionen Einträge sind in dieser Datei vereint. Etwa alle 2-3 Wochen erhalten die dem Verein angeschlossenen Versicherungsunternehmen ihr Update, die Daten werden also auch ohne jegliche Anfrage auf dem neuesten Stand gehalten. Darüber hinaus existiert ein ausgeklügeltes Punktesystem, das bestimmen soll, wer verdächtig ist und wer nicht. Aber nicht nur die Namen der tatsächlichen Versicherungsnehmer werden gespeichert. Man gibt sich weitaus fleißiger - bei einem Unfall werden die Namen der Zeugen und des Sachverständigen gleich mit aufgenommen. Wenn man dann später eine neue Versicherung abschließen möchte, läuft "Uniwagnis" ganz automatisch ohne das Wissen der Kunden im Hintergrund mit. Man muss sich dann also nicht wundern, wenn man abgelehnt oder nur zu völlig überteuerten Konditionen als Kunde akzeptiert wird. Nach seinem Einverständnis wird der Kunde nicht befragt. Mit der geleisteten Unterschrift unter das Kleingedruckte bei der Bestimmung zur Datenweitergabe scheint der GKV zu meinen, man hätte damit allumfassend seine Rechte gleich mit abgetreten.

"Die Versicherer verwenden so die Warn- und Hinweisdateien als Marktinformationsverfahren und beschränken damit illegal den Wettbewerb - zum Nachteil der Verbraucher/innen: Das ist nicht nur ein Fall für den Datenschutz, sondern auch für das Bundeskartellamt. (...)

Der GDV und Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) agieren weniger in der Öffentlichkeit, aber um so aktiver hinter den Kulissen. Da Versicherungsriesen wie etwa die Allianz AG zu den wirtschaftlichen Schwergewichten im Land zählen, findet die Branche in jeder Partei Gehör. (...)

Transparenz bei ihrer eigenen Tätigkeit scheint so ziemlich das Letzte zu sein, was sich die organisierte Verscherungswirtschaft wünscht - ihre Kundinnen und Kunden dagegen können ihr nicht gläsern genug sein.",

so Rena Tangens. vom FoeBuD e. V.

Vielen Dank an die Ausrichter der Veranstaltung für den gelungenen Abend und Herbert Sobiraj für die Bilder!

Gulli, Bochum, 24. Oktober 2006
Original: http://www.gulli.com/news/die-mit-den-datenkraken-tanzen-2006-10-24/

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