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Payback Entscheidung heute

Die Richter des Bundesgerichtshofs entscheiden heute, ob das weit verbreitete Bonus- und Rabattkartensystem Payback fleißiger bei der Datensammlung verfährt als erlaubt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist gegen den Betreiber Loyalty Partner GmbH gerichtlich vorgegangen. Sie sehen in den Verträgen mit den Abnehmern Verstöße gegen den Datenschutz als gegeben an. Sie bemängelten, man würde die Benutzer mithilfe der Karten zu "gläsernen Kunden" degradieren.

Die Verhandlungen werden sich primär darum drehen, dass der Kunde der Speicherung, Weitergabe und Nutzung der persönlichen Daten zu Werbe- und Marktforschungszwecken ausdrücklich widersprechen muss, wenn er dies verhindern will. Ansonsten wird ganz automatisch gespeichert und verwertet.

Die Loyalty Partner GmbH hat bereits im Jahr 2000 einen BigBrotherAward (BBA) verliehen bekommen. Die Jury kam damals zu der Entscheidung, die Rabattkarte diene einzig dazu, personalisierte Daten zum Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gewinnen und diese kommerziell zu nutzen, ohne das die beschnüffelten Personen darüber informiert werden. Der Award ging auch an die Firma, weil diese bei der Anmeldung Daten wie das Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Titel, Handynummer etc. erhoben hat, die für den eigentlichen Vorgang nicht benötigt werden. Unklar auch wo und wie lange diese Daten aufbewahrt werden.

Vor einigen Jahren suchte das Unternehmen nach Datenbankspezialisten, die "fundierte Kenntnisse im Umgang mit Data Mining Werkzeugen" haben, was eine Weiterverwertung annehmen lässt. Die Jury beklagte auch, dass die Kunden nicht ausreichend über die Begleiterscheinungen der Datensammlung des Unternehmens aufgeklärt werden. Die Anmeldung erzwingt die Zustimmung zur Nutzung der Daten zu Werbe- und Marketingzwecken. Ohne diese ist es angeblich nicht möglich, in den Genuss der angepriesenen Rabatte zu kommen. Manche Partner schicken die Karten ihren Kunden sogar ungefragt zu. Den Konsumenten wird suggeriert, dass sie zum Beispiel durch Preisausschreiben besondere Schnäppchen machen könnten.

Ghandy

Gulli, Bochum, 16. Juli 2008
Original: http://www.gulli.com/news/bundesgerichtshof-payback-2008-07-16/

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