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Gericht bekräftigt WM-Ticket-Personalisierung

Das Ticket-Personalisierungskonzept für die Weltmeisterschaft (9. Juni bis 9. Juli) in Deutschland ist vom Amtsgericht Frankfurt am Main bestätigt worden. Das teilte das WM-Organisationskomitee (OK) in einer Presseerklärung am Dienstag mit.

Demnach habe der Richter in der Verhandlung auf das hohe Sicherheitsinteresse verwiesen, das bei der WM vorliege. Zudem könne zur Überprüfung der Daten beim Betreten des Stadions die Ausweisnummer als eindeutige Identifizierung angesehen werden. Ein Besitzer von WM-Karten hatte das OK auf die Löschung seiner Ausweisnummer verklagt.

"Das Gericht hat letztendlich bestätigt, was uns von den Sicherheitsbehörden vorgegeben wurde. Denn für eine eindeutige Identifizierung sind die Ausweisdaten unerlässlich. An unserem Konzept halten wir weiterhin fest, um einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu ermöglichen", sagte der für das Ticketing zuständige OK-Vizepräsident Horst R. Schmidt.

Handelsblatt, 28. März 2006
Original: http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1216234

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