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Speicherung der Ausweisnummer beim WM-Ticket-Kauf zulässig

Das Frankfurter Amtsgericht hat am heutigen Dienstag den Antrag eines Jurastudenten abgelehnt, der erreichen wollte, dass seine beim Kauf von Tickets für die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland gespeicherte Personalausweisnummer gelöscht wird. Unterstützt wurde der Fußball-Fan vom Bielefelder Bürgerrechtsverein Foebud, der – ebenso wie zahlreiche Datenschützer – die Nutzung der Ausweisseriennummer als eindeutige Personenkennziffer beim Ticketkauf für nicht zulässig hält.

Der DFB argumentiert hingegen, die Nummer sei nötig, um die Sicherheit in den Stadien während der WM zu gewährleisten. Das Personal müsse an den Toren überprüfen können, wer in das Stadion hineinkommt. Dies sei nur über die Ausweisnummer möglich, da es für Namen vor allem ausländischer Gäste häufig unterschiedliche Schreibweisen gebe.

Der zuständige Amtsrichter Volker Horn folgte der DFB-Argumentation. Seiner Ansicht nach ist die Identifikationsnummer in Ausweisen das einzige verlässliche Kriterium, um die Identität von Stadionbesuchern zu prüfen. Da die WM-Organisatoren den bestmöglichen Schutz vor Terroranschlägen gewährleisten müssten, sei die Praxis der Identifikationsnummer-Speicherung angemessen, befand Horn.

Rechtsanwalt Peter Schneider erklärte gegenüber heise online, die vom Antragsteller vorgetragenen Argumente seien "nicht ausreichend gewürdigt" worden. Außerdem habe man den Eindruck gewonnen, der Richter sei dem Thema gegenüber "voreingenommen" gewesen. Gegen die Entscheidung will Schneider nun umgehend Rechtsmittel einlegen.

Foebud stört sich unter anderem an der Argumentation des Richters. So habe Horn erklärt, die Angabe von Daten, speziell der Personalausweisnummer, sei ja nur ein marginaler Eingriff – und die Rechtsauffassung der Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten "kein Evangelium".

Heise Online, Hannover, 28. März 2006
Original: http://www.heise.de/newsticker/meldung/71384

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