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DFB darf Ausweisnummer speichern

Fußballfans müssen hinnehmen, dass der DFB beim Kauf von WM-Tickets ihre Personalausweisnummer speichert. Nur so könne die Sicherheit in den Stadien gewährleistet werden, urteilte ein Richter.

Wer Eintrittskarten für die Fußball- Weltmeisterschaft kauft, muss die Speicherung seiner Personalausweisnummer durch die WM- Organisatoren dulden. Das Frankfurter Amtsgericht wies am Dienstag den Antrag eines Jurastudenten ab, der Karten für das Spiel Brasilien gegen Kroatien gekauft und dem Deutschen Fußball Bund (DFB) deshalb neben anderen persönlichen Daten die Nummer seines Personalausweises übermittelt hatte. Der Student wollte vor Gericht erreichen, dass die Nummer gelöscht wird.

Die Speicherung verstoße gegen den Datenschutz und schränke die Freiheitsrechte der Bürger ein, argumentierte der Student. Dagegen meinte der DFB, es sei nötig, die Nummer des Personalausweises zu speichern. Nur so könne die Sicherheit in den Stadien während der WM gewährleistet werden. Denn an den Eingangstoren müsse kontrolliert werden, wer das Stadion betreten dürfe. Das gehe nur über die Ausweisnummer, weil es für die Namen vor allem von ausländischen Gästen häufig unterschiedliche Schreibweisen gebe. Außerdem könnten sich Aussehen und Anschrift ändern, betonte der DFB.

Der zuständige Richter folgte dieser Argumentation. Die Nummer der Ausweise seien das einzig verlässliche Kriterium, um die Identität eines Stadionbesuchers zu prüfen, befand er. Außerdem sei es richtig, dass bei der WM der bestmögliche Schutz vor Terroranschlägen gewährleistet werde.

Netzzeitung, Berlin, 28. März 2006
Original: http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/389491.html

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