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Verstöße gegen Privatsphäre

Negativ-Preise für GEZ und Deutsche Post

BIELEFELD (ddp). Die „Big Brother Awards", die Negativpreise für so genannte „Datenkraken", sind gestern in Bielefeld verliehen worden. Neben der Deutschen Post AG und der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wurden, unter anderem mehrere Bundesländer mit dem Award „ausgezeichnet", den die Deutsche Vereinigung für Datenschütz (DVD), die Internationale Liga für Menschenrechte und einige andere Organisationen vergeben. Die Preisträger verstoßen nach Meinung der Jury erheblich gegen die PrivatSphäre der Bürger. Zudem soll mit der Titelvergabe auf die missbräuchliehe Nutzung von Technik und Informationen hingewiesen werden.

Den Preis in der Kategorie "Arbeitswelt" die Post für ihre Arbeitsverträge mit Post-Agentur-Nehmern in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. In den Verträgen werden die Arbeitnehmer angeblich dazu verpflichtet, im Krankheitsfall einen von der Deutschen Post-Shop GmbH bestimmten Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück. Die Verträge mit den Agentur-Nehmern entsprächen den üblichen Angestelltentarifverträgen.

Der „Lifetime"-Award ging an die GEZ, weil sich die Behörde nach den Worten der Jury systematisch Daten von Meldebehörden beschafft, um Menschen zu finden, die keine Rundfunkgebühr zahlen. Damit würde ein „Übermaß von Daten" gesammelt, um Bürger in deren Wohnung zu „überrumpeln", hieß es.

ddp

Rheinische Post, 25. Oktober 2003
Original: Nicht bekannt

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