Neuer Ärger für den DFB: Ein Dresdner Jura-Student, der bei der Auslosung zwei WM-Karten gewonnen hat, verlangt die Löschung seiner vom DFB gespeicherten Personalausweisnummer. Er hält die Erfassung für datenschutzwidrig, scheiterte jedoch in erster Instanz
Die Tickets für die Fußballweltmeisterschaft sind ein dauerndes Ärgernis für den DFB. Die einen mosern über das umständliche Losverfahren. Die anderen klagen, weil sie keine bekommen haben. Und dann meckern zu allem Überfluss auch noch Datenschützer.
Stefan Hohensee, ein Jura-Student aus Dresden, ist so einer, den man beim DFB für einen typischen Miesepeter hält. Statt sich zu freuen, dass er zwei Tickets für das Spiel Brasilien gegen Kroatien am 13. Juni in Berlin gewonnen hat, setzt Hohensee sämtliche Räder in Bewegung, um die Löschung seiner Personalausweisnummer durch das WM-Organisationskomitee zu erzwingen.
Wie alle Fußballfans, die Karten für die WM haben wollten, musste auch Hohensee Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Personalausweisnummer angeben, um überhaupt am Bestellverfahren teilnehmen zu können. Der Dresdner gab die Daten preis, weil er sonst keine Möglichkeit gesehen hatte, die WM besuchen zu können.
Doch danach fing er an, gegen den DFB zu stänkern. Erst verlangte er die Löschung der Personalausweisnummer per Fax, da diese zur Vertragserfüllung nicht erforderlich sei. Der DFB erklärte ihm, eine Löschung sei nicht möglich, weil die Nummer den Zugang zum Stadion garantiere. Die Ziffern seien als eindeutiges Identifikationsmerkmal notwendig und könnten daher nicht weggelassen werden. Wenn der Antragsteller damit nicht einverstanden sei, könne er die Bestellung aber stornieren. Eine schlechter Vorschlag, schließlich wollte Hohensee ja ins Stadion.
Auch eine Beschwerde beim Regierungspräsidium Darmstadt, das als Aufsichtbehörde über die Einhaltung des Datenschutzes bei der Ticketvergabe wacht, brachte nichts. Die Beamten sehen in der Speicherung kein Problem.
Nun versucht Hohensee, die Löschung gerichtlich durchzusetzen. Vor dem Frankfurter Amtsgericht stellte der Anwalt des Klägers heute einen Antrag auf Anordnung - eine Art Eilverfahren. So soll der DFB noch rechtzeitig vor der WM zur Löschung der Ausweisnummern gezwungen werden.
Ein Klageverfahren könne nicht abgewartet werden, erklärte Anwalt Peter Schneider, da auf diesem Weg eine Entscheidung nicht rechtzeitig zu erlangen sei. Die Tickets sollen nämlich sechs bis acht Wochen vor Beginn der WM verschickt werden - also bis spätestens Ende April. Deshalb sei eine sofortige Entscheidung im Wege der Anordnung notwendig, sagte Schneider.
Unterstützt wird Hohensee vom Bielefelder Datenschutz-Verein Foebud. "Der DFB macht im Verbund mit dem Innenministerium die Fußball-WM zu einem Überwachungsgroßprojekt", meint dazu Vereinsmitglied Rena Tangens. Die Fans würden widerrechtlich gezwungen, ihre Personalausweisnummer anzugeben - nur um ein Fußballspiel besuchen zu dürfen. "In beispielloser Arroganz stellt sich der DFB taub für jegliche Kritik, sei es von Bürgerrechtsorganisationen, Verbraucherschutzverbänden oder Datenschützern."
Aber die Sache vor dem Frankfurter Gericht ging anders aus, als es sich die Privacy-Wächter gedacht hatten. Der Amtsrichter lehnte heute Mittag den Antrag des Klägers ab. "Wir werden in die sofortige Beschwerde gehen", sagte Rechtsanwalt Peter Schneider SPIEGEL ONLINE. Dann werde die Sache aller Voraussicht nach vom Landgericht entschieden. In letzter Instanz.
Mit der Klage wollen die Datenschützer erreichen, dass die Personalausweisnummmern möglichst aller WM-Besucher gelöscht werden. Die Erhebung und Verarbeitung dieser Nummer sei nach dem Personalausweisgesetz gar nicht statthaft, erklärte Anwalt Schneider. Die Nutzung der Ausweis-Seriennummer als eindeutige Personenkennziffer habe der Gesetzgeber verboten.
Die Nummer wird nach Schneiders Auffassung sowohl zur Abwehr von Gewalttätern als auch bei der Zugangskontrolle nicht gebraucht. Ein Abgleich der WM-Besucherdaten mit der von der Polizei geführten Datei "Gewalttäter Sport" finde nach Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt nicht statt. Der DFB prüfe nur mit Hilfe seiner eigenen Stadionverbotsdatei, ob gegen einen Karteninhaber ein Stadionverbot verhängt wurde. Diese Datei enthalte jedoch keine Ausweisnummern.
Probleme am Stadioneingang bei der Kontrolle der Identität der Besucher bestehen nach Schneiders Auffassung auch ohne Ausweisnummer nicht. Besucher aus Deutschland besäßen einen deutschen Personalausweis; sie und die Kontrolleure seien der deutschen Sprache mächtig. Der Vergleich des Namens, der Adresse, des Geburtsdatums und der Staatsangehörigkeit mit Hilfe der gespeicherten Daten genüge. Die Überprüfung des Fotos auf dem Ausweis sei die effektivere und schnellere Methode der sicheren Feststellung der Identität als der mühsame Vergleich einer Zahlenreihe.
Zudem verweist Schneider auf das sogenannte Kopplungsverbot im Datenschutzrecht. Es untersagt die Verknüpfung der Gewährung einer Leistung mit der Forderung auf Offenbarung weiterer für die konkrete Leistung nicht erforderlicher Angaben - in diesem Fall der Personalausweisnummer.
Der DFB hatte die umfangreiche Datenerfassung der Fußballfans immer wieder verteidigt. Damit solle die Sicherheit gewährleistet und der Schwarzhandel verhindert werden. Dabei hatte das WM-Organisationskomitee auch eingeräumt, dass deutsche Sicherheitsbehörden an der Entwicklung des Bestellverfahrens beteiligt gewesen sind.
Möglicherweise hat der DFB bei der Datensammlung deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Das festzustellen, ist nun Sache des Landgerichts.
Holger Dambeck
Spiegel Online, Hamburg, 28. März 2006
Original: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,408389,00.html