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Gericht lehnt Klage gegen DFB ab

Das Amtsgericht Frankfurt hat die von der Bürgerrechtsorganisation FoeBuD unterstützte Klage gegen eine Speicherung der Ausweisnummer beim WM-Ticketverkauf abgewiesen. Der Richter begründete seine Ablehnung mit der "Terrorismusgefährdung", die höher als das Personalausweisgesetz zu werten sei. Das Verfahren geht nun in die nächste Runde.

Darf der DFB für die Vergabe von Eintrittskarten neben den vielen anderen persönlichen Daten, die er erhebt, auch die Personalausweisnummer erfragen? Nein, meinen die meisten Rechtsexperten. Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, stellt klar: "In § 4 Personalausweisgesetz heißt es, dass die Seriennummer nicht so verwendet werden darf, 'dass mit ihrer Hilfe ein Abruf personenbezogener Daten aus Dateien oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist' (Abs. 2). Durch die recherchierbare Speicherung der Nummer beim DFB wird gegen diese Norm eindeutig verstoßen."

Und die 69. Konferenz der Datenschutzbeauftragten im Jahr 2005 schrieb in einer gemeinsamen Stellungnahme:

"Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betrachten das Vergabeverfahren für die Eintrittskarten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 mit großer Sorge. Bei der Bestellung von Tickets müssen die Karteninteressentinnen und –interessenten ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität sowie ihre Ausweisdaten angeben, um bei der Ticketvergabe berücksichtigt zu werden. Die Datenschutzbeauftragten befürchten, dass mit der Personalisierung der Eintrittskarten eine Entwicklung angestoßen wird, in deren Folge die Bürgerinnen und Bürger nur nach Preisgabe ihrer persönlichen Daten an Veranstaltungen teilnehmen können."

Anders sieht das der Deutsche Fußballbund, dem Grundrechte, Demokratie und öffentliche Meinung offensichtlich völlig gleichgültig sind.

Der Frankfurter Amtsrichter versuchte in der heutígen Verhandlung -- ganz im Sinne des DFB und des Innenministeriums -- den Verstoß des DFB gegen das Personalausweisgesetz mit der "Terrorismusgefährdung in Deutschland" zu rechtfertigen. Deutschland sei, wie viele Indizien zeigen, ein von Terror bedrohtes Land. Deswegen sei die Speicherung der Personalausweisnummer, wenn man ein Fußballspiel besuchen möchte, zwingend notwendig. Diese sei der alleinige Garant dafür, dass personalisierte Eintrittskarten geprüft und Terroristen vom Besuch eines Stadions ferngehalten werden könnten.

Es ärgere ihn, so der Richter, wenn der Kläger die Bedrohungslage zu relativieren versuche. Schließlich schaue die Welt auf Deutschland. Und die Angabe von Daten, speziell der Personalausweisnummer, sei ja nur ein marginaler Eingriff -- und die Rechtsauffassung der Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten "kein Evangelium".

Der Kläger Stefan Hohensee und sein Anwalt Peter Schneider, die in ihrer Klage von der Bürgerrechtsorganisation FoeBuD e.V. unterstützt werden, versuchten vom Richter zu erfahren, wie dieser Schutz vor Terrorismus denn aussehen möge. Das konnte der Richter nicht beantworten, blieb aber bei seiner Auffassung.

Eine Urteilsbegründung folgt in den nächsten Tagen. Der Amtsrichter wies ausdrücklich auf die Möglichkeit der Sofortigen Beschwerde vor dem Landgericht hin. Der FoeBuD unterstützt auch die Fortführung der Klage.

Social Times, Bielefeld, 29. März 2006
Original: http://www.socialtimes.de/nachricht.php?nachricht_id=7500

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