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Sofortige Beschwerde gegen Beschluss zu Personalausweisnummern in WM-Tickets

M. Raguse

Am Frankfurter Amtsgericht fand gestern ein Verfahren (Az.: 32 C 723/06 – 72) zur Verwendung von Personalausweisnummern in den Tickets der Fußball-WM statt.

Der Antragsteller hatte zwei WM-Tickets zugelost bekommen und wollte nun die Löschung der seiner Auffassung nach rechtswidrig gespeicherten Personalausweisnummer in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren durchsetzen. Unterstützt wird er dabei vom Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V.(FoeBuD e.V.)

Während der Amtsrichter in seinem Beschluss gestern der Begründung des DfB folgte, dass die WM-Organisatoren den bestmöglichen Schutz vor Terroranschlägen gewährleisten müssten und die Praxis der Identifikationsnummer-Speicherung daher angemessen seien, halten Datenschützer dieses Vorgehen für rechtswidrig.

So führte der Landesdatenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Dr. Thilo Weichert, aus: "Der Fußball setzt das geltende Recht außer Kraft. Diese Verletzungen von Verfassung und Gesetzen lassen sich nicht damit rechtfertigen, dass es sich bei der WM um ein einzigartiges Ereignis handelt. Dass das praktizierte Verfahren rechtswidrig ist, z.B. wegen eines Verstoßes gegen das Personalausweisgesetz, stört weder Veranstalter noch die Behörden."

Der Antragsteller wird nach Angaben seines Anwalts sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtgerichts Frankfurt einlegen.

Virtuelles Datenschutzbüro, Kiel, 29. März 2006
Original: http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1803

© WWW-Administration, 30 Mar 06