Zum sechsten Mal wurden am vergangenen Freitag in Bielefeld die Big Brother Awards verliehen. In acht Kategorien wurden Personen und Institutionen an den Pranger gestellt, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzten. Den meisten Applaus erhielt der scheidende Innenminister Otto Schily, der für sein Lebenswerk ausgezeichnet wurde.
Einige Neuerungen bei der Verleihung der Big Brother Awards sprangen den Besuchern der Veranstaltung direkt ins Auge. Zum einen waren die Veranstalter vom »Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs« (FoeBud) aus dem Murnau-Saal, der im vergangenen Jahr aus allen Nähten platzte, in den größeren Historischen Saal der Volkshochschule umgezogen. Die zweite Neuerung war die Raumgestaltung: Der Bielefelder Bühnenbildner und Theaterregisseur Matthias Harre hatte am Eingang ein Labyrinth aus geschreddertem Papier aufgebaut, tatsächlich verloren einige Besucher in dem Datensalat die Orientierung. Zudem beobachteten überall im Raum überdimensionale Augen das Geschehen.
Eine weitere Neuheit gab es dann auch bei der Verleihung des Preises in der Kategorie »Technik«: »In dieser Kategorie haben den Big Brother Award so viele verdient, dass er keinem verliehen werden konnte«, gab Laudatorin Karin Schuler von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz bekannt. Stattdessen ging der Preis in diesem Jahr »an eine Sammlung eifriger Überwachungsfetischisten«, die in zunehmendem Maße ihre Mitmenschen per Videokamera überwachen.
Dabei werden die Kameras immer »intelligenter«, eine Mustererkennugssoftware schlägt Alarm, wenn die Beobachteten eine bestimmte Verhaltensweise an den Tag legen. »Wenn Sie kurzsichtig sind und im U-Bahnhof Brandenburger Tor erst an Ihrer Freundin, mit der Sie verabredet sind, vorbeilaufen, und wieder zurücklaufen, nachdem sie ihnen nachruft – dann sollten Sie sich auf einen kleinen Polizeiauflauf einstellen«, nennt Karin Schuler ein Beispiel für eine solche auffällige Verhaltensweise. Denn die ist für die Kamera typisch für Drogendealer.
Aber nicht nur die Berliner Verkehrsbetriebe, die den U-Bahnhof Brandenburger Tor den Herstellern von Überwachungstechnik als Testareal zur Verfügung stellen, setzen auf Kontrolle durch Kameras, auch der große Bruder Deutsche Bahn setzt die automatischen Späher flächendeckend auf seine Kunden an. Aktuell plant das Unternehmen, sämtliche Kameras auf deutschen Bahnhöfen an eine Überwachungszentrale in Berlin angeschlossen werden. Nicht nur der bahneigene Sicherheitsdienst, auch die Bundespolizei soll auf sie zugreifen können. »Abgesehen von der fehlenden rechtlichen Grundlage für die Konstruktion fragt man sich, wie sinnvoll es ist, wenn man in Berlin sieht, dass in München Ost gerade jemand überfallen wird«, kritisierte Schuler die Pläne.
Neben der Videoüberwachung vor der Tür der BBA-Verleihung im Ravensberger Park nannte Schuler die »Wellness-Oase Mediterana« in Bergisch Gladbach als besonders krasses Beispiel für die Verletzung der Intimsphäre von Bürgern. Dort beobachten Kameras die Umkleidekabinen. Keine Skrupel zu haben scheint auch der MacIntosh-Großhändler GRAVIS, der Bilder von Kunden, die er der Mitgliedschaft in einer Hehlerbande bezichtigt, ins Internet stellte.
Videokameras haben es auch dem Preisträger in der Kategorie »Politik« angetan. Der Hessische Innenminister Volker Bouffier erhielt den Big Brother Award unter anderem für das Scannen von KFZ-Kennzeichen per Kamera. Die erfassten Kennzeichen werden automatisch mit den Fahndungsdateien abgeglichen. Dabei werden aber nicht nur die Kennzeichen von Bösewichten erfasst. »Die Polizei weiß, wer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befunden hat«, beschrieb Fredrik Roggan von der Humanistischen Union die Gefahr, die von der Maßnahme für die Freiheit der Bürger ausgeht.
Der Kennzeichen-Scan ist aber nicht die einzige Maßnahme, für die Bouffier nach 2002 bereits zum zweiten Mal mit dem Preis für Datenkraken ausgezeichnet wurde. Das neue Hessische Polizeigesetz sieht zudem vor, dass auch bei Kindern unter vierzehn Jahren eine DANN-Analyse durchgeführt wird, wenn sie eine »Straftat von erheblicher Bedeutung« begangen haben.
Fredrik Roggan kritisierte in seiner Laudatio außerdem die hessischen Vorschriften für die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Das Gesetz sehe bei der Telefonüberwachung keine Regelungen vor, die den »absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung« schützen, etwa die Gespräche zwischen Ehepartnern. Das verstoße gegen höchstrichterliche Vorgaben. »Erst vor wenigen Monaten musste das Bundesverfassungsgericht dem niedersächsichen Gesetzgeber erklären, dass auch im Bereich der TKÜ der Kernbereich privater Lebensgestaltung unantastbar ist«, erklärte Roggan. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Gesetz den Einsatz von IMSI-Catchern erlaubt, Geräten, mit denen der Standort von Besitzern von Mobiltelefonen ermittelt werden kann, auch wenn diese nicht telefonieren.
Mobiltelefone zur Verfolgung von Straftaten setzten auch Staatsanwälte in Schleswig Holstein ein, der Generalstaatsanwalt des Landes, Erhard Rex, erhielt dafür den Big Brother Award in der Kategorie »Kommunikation«. Im Falle eines Mordes und einer Brandstiftung führte die Polizei auf Antrag der Staatsanwaltschaft so genannte Funkzellenabfragen durch. Die Mobilfunkbetreiber mussten den Ermittlern mitteilen, wer zur Tatzeit in der Nähe der Tatorte mit seinem Mobiltelefon telefonierte. Als die Maßnahme im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags behandelt wurde, stellte sich das Ziel der Abfrage heraus: »Zum ersten Mal sollten keine Verdächtigen oder gar Täter ermittelt werden, sondern Zeugen«, beschrieb Laudator Alvar Freude vom »Förderverein Informatik und Gesellschaft« die besondere Qualität des Spionagangriffs. »Die werden jedoch gleich als mögliche Verdächtige behandelt«, fügte er hinzu. 3700 Mobiltelefonbesitzer wurden so erfasst.
Der Generalstaatsanwalt fühlt sich indes zu Unrecht an den Pranger gestellt. In einem Schreiben an den FoeBud beschwert er sich über Falschbehauptungen. Er sei vielmehr den Fehlern anderer entgegengetreten. Die »öffentliche Rufschädigung« empfindet er »als nicht so humorvoll wie Sie«, er werde sich nicht durch seine Anwesenheit daran beteiligen, kündigt Oberstaatsanwalt Rex an.
Tatsächlich erschien Erhard Rex, ebenso wie die anderen Preisträger, nicht zur Verleihung. Wie schon in den Jahren zuvor übernahm deshalb der Künstler padeluun vom FoeBud die Rolle einiger der Geehrten, die Texte für diese kabarettistischen Einlagen stammten wiederum von Matthias Harre. Im Falle des Schleswig-Holsteinischen Generalstaatsanwaltes sprach padeluun mit der Polizistenpuppe aus dem Kasperle-Theater. Zuvor setzte er sich eine rote Mütze auf. »Ich bin jetzt sozusagen der Oberkasper, der Generalstaatsanwalt«, erklärte padeluun, bevor er den Puppenpolizisten zur Schnecke machte, weil der ihm vorhielt, dass er die Datenkraken-Aktion erst nach der Intervention des Landtags gestoppt habe.
Dem Datenschutzbeauftragten wurde in diesem Fall die Einsicht in die Akten verwehrt. Der Umgang mit den für den Datenschutz Zuständigen ist es auch, der dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff einen »Oscar für Überwachung« (Le Monde) einbringt. Denn in Niedersachsen soll dem Datenschutzbeauftragten am 1.Januar 2006 die Datenschutzaufsicht für die Wirtschaft entzogen werden, zukünftig soll das Innenministerium für sie zuständig sein.
In anderen Bundesländern ist aufgrund der EU-Datenschutzrichtlinie vom Oktober 1995 hingegen der gegenteilige Trend zu erkennen, denn die fordert die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht. Dennoch verwies die niedersächsische Staatskanzlei in der Pressemitteilung zur Aufgabenverlagerung auf Bayern und Baden-Württemberg, in denen diese Aufgabe beim Innenministerium beziehungsweise einer Bezirksregierung angesiedelt ist. Da in diesen Bundesländern »die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von der Datenschutzaufsicht nahezu nichts merken«, so Laudator Werner Hülsmann vom »Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung«, würde in den beiden Bundesländern jedoch über »die Herauslösung der Datenschutzaufsicht aus dem Bereich der Innenministerien zumindest nachgedacht«.
Werner Hülsmann begründete auch, warum aus seiner Sicht der Datenschutz nicht beim Innenminister angesiedelt sein sollte: »Nicht selten lassen Entscheidungen von bei Regierungspräsidien und Innenministerien angesiedelten Datenschutzaufsichtsbehörden in verschiedenen Bundesländern vermuten, dass auch die Interessen der Sicherheitsbehörden bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung mitentscheidend waren«, sagte Hülsmann. So habe das Regierungspräsidium Darmstadt die Speicherung von Internet-Verbindungsdaten von Flatrate-Kunden über ein halbes Jahr genehmigt, das zuständige Verwaltungsgericht die Entscheidung aber als gesetzeswidrig kassiert. An diesen Datenbeständen hätten die hessischen Sicherheitsbehörden ebenso ein »natürliches Interesse«, wie die Baden-Württembergs an den Fingerabdrücken der Bürger, die damit im Supermarkt bezahlen wollen.
Werner Hülsmann vermutet, dass mit der Kompetenzbeschneidung der niedersächsische Datenschutzbeauftragte für kritische Stellungnahmen abgestraft werden soll. Da der niedersächsische Ministerpräsident zudem gemeinsam mit Roland Koch einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht habe, nach dem bedeutend weniger Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten einstellen müssen, kämen für ihn bei der »Zerschlagung der Datenschutzbehörde« keine mildernden Umstände in Betracht.
Wenn er denn jemals eine Chance auf mildernden Umstände gehabt hätte, hat Otto Schily sie spätestens mit der Durchsuchung der Redaktion des Monatsmagazins Cicero sowie der Wohnung eines Redakteurs und seinen darauf folgenden Äußerungen verspielt. Die Affäre erinnerte schließlich eher an Verhältnisse in einigen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, als an eine westliche Demokratie, die sich zumindest noch den Anschein von Pressefreiheit gibt. Den Verstößen des scheidenden Innenministers gegen bürgerliche Rechte angemessen war denn auch der lautstarke Applaus, als Schily von Laudator Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschrechte den Big Brother Award für sein Lebenswerk zugesprochen bekam.
Für Otto Schily ist es, wie für Volker Bouffier, bereits der zweite Big Brother Award. 2001 hatte er die zweifelhafte Auszeichnung für die »Anti-Terror-Gesetze« erhalten, die auch als Otto-Katalog bekannt wurden. So groß diesmal der Applaus für die Entscheidung der siebenköpfigen Jury der Big Brother Awards war, so vielfältig sind auch die Gründe für sie. Rolf Gössner trug nur eine »Auswahl aus der Fülle der beindruckenden Projekte« des scheidenden Bundesinnenministers vor, der eine Wandlung »vom linksliberalen Anwalt über den realo-grünen Oppositionspolitiker zum staatsautoritären Polizeiminister«, so Gössner, vollzogen habe. Gössner erinnerte daran, dass Schily 1978 eine Erklärung der Humanistischen Union unterschrieben hat. »Man bekämpft die Feinde des demokratischen Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau, und man verteidigt die Freiheit nicht, mit deren Einschränkung«, heißt es da.
Heute sei Schily zum »autoritären Staats-Anwalt« mutiert, »der die Macht des Staates zu Lasten der individuellen Freiheitsrechte ausgebaut hat«, beschrieb Gössner die Wandlung des ehemaligen RAF-Anwaltes. Für die stehen heute neben den »Anti-Terror-Gesetzen« seine »maßgebliche Mitwirkung am Großen Lauschangriff«, »Angriffe auf die Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten« und die Einführung des biometrischen Passes mit RFID-Chip. Seinen Vorschlag »gefährliche Personen« ohne konkreten Verdacht in Sicherungshaft zu nehmen ordnete Gössner ebenso in das »Arsenal von Diktaturen« ein , wie die Pläne für eine Islamistendatei, die einen Datenverbund von Geheimdiensten und Bundeskriminalamt begründen sollte. »Damit nimmt Schily eine Machtkonzentration in Kauf, die kaum noch wirksam kontrollierbar sein wird«, warnt Gössner vor der Aufhebung des verfassungsmäßigen Gebots der Trennung von Polizei und Geheimdiensten.
Otto Schily war in diesem Jahr derjenige, der am häufigsten nominiert wurde. Vielleicht war ja auch Kabinettskollege Wolfgang Clement unter denen, die den Innenminister vorgeschlagen haben. Denn zum Schluss der Laudatio auf Schily wurde ein Zitat des Arbeitsministers eingespielt. Vom WDR über seine Zukunftspläne befragt, sagte Clement am 10. Oktober: »Ich bin ein freier Mensch und werde jetzt von meinen Freiheitsrechten Gebrauch machen. Natürlich nur in dem Rahmen, den Otto Schily mir noch zur Verfügung stellt.«
Die zweitgrößte Zahl an Nominierungen erhielt nach Otto Schily das Organisationskomitee der Fußball-WM und sein Chef Franz Beckenbauer. Dass das OK, in dem zufällig auch Otto Schily sitzt, den Big Brother Award in der Kategorie »Verbraucherschutz« erhielt, war denn auch keine große Überraschung. Denn der »Kaiser« und seine Komplizen haben bei er Vergabe der begehrten WM-Tickets gleich mehrere datenschutzrechtliche Sünden begangen. So müssen bei der Beantragung eines Tickets vielfältige Daten angegeben werden, wie Geburtsdatum, Nationalität, favorisierte Mannschaft. Außerdem wird - entgegen der Bestimmungen des Personalausweisgesetzes – die Nummer des Personalausweises erfasst.
Laudatorin Rena Tangens vom FoeBud rügte zudem, dass diese Daten an die Sponsoren der Fußball-WM weitergegeben werden, unter anderem die Telekom, MC Donalds und Philips. Der niederländische Elektronik-Konzern kann zudem die Fußball-WM für einen Feldversuch nutzen. Denn die Tickets sind mit einem RFID-Chip aus dem Hause Philips versehen, über die Lesegräte in den Stadien, die den Chip berührungslos lesen können, könnten Bewegungsprofile von Stadionbesuchern ohne deren Wissen erstellt werden. Dazu, wie die Kooperation des Elektronikkonzerns mit den Organisatoren des Sportereignisses zustande kam, zitiert Rena Tangens aus einem Interview eines britischen Journalisten mit einem IT-Experten des Weltfußballverbandes. Auf die Frage des Journalisten nach dem Grund des RFID-Einsatzes habe der Experte geantwortet: »Weil Philips unser Sponsor ist«. Mit den WM-Tickets werde die RFID-Technik hoffähig gemacht, kritisiert auch Thilo Weichert vom Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein.
Ein weiterer Big Brother Award ging in diesem Jahr an die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH in der Kategorie »Wirtschaft«. Das Unternehmen hat nach Meinung der BBA-Jury den Preis für die inquisitorische Ausforschung von Bauern verdient, die verdächtigt werden, »Feldfrüchte aus eigenem Anbau aufzubewahren, und für die Aussaat im nächsten Jahr zu verwenden«. Denn die Treuhand möchte auch dafür Lizenzgebühren kassieren, eine beim Bundessortenamt angemeldete Getreide- oder Feldfruchtart genießt 25 bis 30 Jahre lang Sortenschutz. Im Fall der beliebten Kartoffelsorte »Linda« führte dies dazu, dass die Rechteinhaber sie kurz vor ihrem dreißigsten Geburtstag von der Liste des Bundessortenamtes zurückziehen wollten.
Den Regionalpreis erhielten in diesem Jahr die Grundschule Bünde-Ennigloh, die Sparkasse Herford sowie die Volksbank Bad Oeynhausen. Der Hintergrund ist, dass Kinder, die an der Grundschule eingeschult wurden, Post von den Geldinstituten erhalten haben. Während die Volksbank behauptet, dass die Namen der Schulanfänger mit dem Einverständnis der Eltern weitergegeben worden seien, was Betroffene bestreiten, räumt die Sparkasse nach Angabe von Laudator padeluun ein, dass sie diese durch die »jahrelangen guten Beziehungen zu den Schulen« erhalten habe.
»Der Preis soll eine Mahnung für alle Schulen bundesweit sein, dass aus den Rektoraten, Sekretariaten und seitens der Kollegien keine Daten an die Adressverwerter herausgehen«, sagte padeluun bei der Präsentation der Preisträger. Denn diese Unternehmen scheuen weder Kosten noch Mühen, um an diese Daten heranzukommen. So berichtet padeluun, dass der Dudenverlag ein Bändchen namens »Schülerhilfe« nur gegen Daten kostenlos abgibt. Die werden dann an einen Adresshändler abgegeben. »Die Firma, über die diese Schweinerei läuft, heißt inmediaONE GmbH. Sie sitzt in Gütersloh und gehört natürlich zum Bertelsmann-Konzern«, hat padeluun herausgefunden.
Die Chancen, dass die Mahnung bei den Schulen ankommt, stehen gar nicht so schlecht. Das zeigt auch das Beispiel des BBA-Preisträgers in der Kategorie Regional vom vergangenen Jahr, der Uni Paderborn. Die war wegen der Videoüberwachung von Hörsälen und Rechenzentrum abgestraft worden. Die meisten Kameras mussten deaktiviert werden, weil sich »die Studierenden auf die Hinterbeine« gestellt hätten, wie Rena Tangens Moderator Andreas Liebold am Freitag erzählte. »Einige Kameras mussten auch abgeschaltet werden, weil die Studierenden sie gehackt haben«, berichtete Rena Tangens weiter. So richtig unglücklich wirkte sie darüber nicht.
Alle Laudationes – auch die der vergangenen Jahre - sind unte http://www.bigbrotherawards.de nachzulesen
Mario A. Sarcletti
WebWecker, Bielefeld, 02. November 2005
Original: http://www.webwecker-bielefeld.de/?31322