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Kein Ball ohne Seriennummer

Die Fußball-WM rückt näher. Doch die Kritik am DFB will nicht verstummen. So sei die Erhebung der Personalausweisnummer beim Eintrittskartenkauf illegal. Dieser Vorwurf, den unter anderem der Bielefelder Datenschutzverein FoeBuD erhebt, steht schon seit Monaten im Raum.

Nun wird er juristisch geprüft: Am gestrigen Dienstag entschied das Amtsgericht Frankfurt für den DFB. Der zuständige Richter rechtfertigte die Personalausweisnummer mit der Terrorismusgefahr, die während der WM bestehe. Deswegen sei die Speicherung der Personalausweisnummer, wenn man ein Fußballspiel besuchen möchte, zwingend. Diese sei der alleinige Garant dafür, dass personalisierte Eintrittskarten geprüft und Terroristen vom Besuch eines Stadions ferngehalten werden könnten.

Es ärgere ihn, erkärte der Richter weiter, wenn der Kläger die Bedrohungslage zu relativieren versuche. Schließlich schaue die Welt auf Deutschland. Die Angabe von Daten, speziell der Personalausweisnummer, sei nur ein marginaler Eingriff -- und die Rechtsauffassung der Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten, die eine Speicherung »mit großer Sorge« betrachten, »kein Evangelium«.

Der Kläger Stefan Hohensee und sein Anwalt Peter Schneider, die in ihrer Klage vom FoeBuD unterstützt werden, versuchten vom Richter zu erfahren, wie dieser Schutz vor Terrorismus denn aussehen möge. Das konnte der Richter nicht beantworten, blieb aber bei seiner Auffassung.

Eine Urteilsbegründung folgt in den nächsten Tagen. Der Amtsrichter wies ausdrücklich auf die Möglichkeit der Sofortigen Beschwerde vor dem Landgericht hin. Der FoeBuD unterstützt nun Fortführung der Klage. Damit geht die juristische Auseinandersetzung in die nächste Runde.

Das Spiel, das für den Kläger bitterer Ernst ist, dürfte spannend bleiben. Denn so meint Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein: »In Paragraph 4 Personalausweisgesetz heißt es, dass die Seriennummer nicht so verwendet werden darf, ›dass mit ihrer Hilfe ein Abruf personenbezogener Daten aus Dateien oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist‹. Durch die recherchierbare Speicherung der Nummer beim DFB wird gegen diese Norm eindeutig verstoßen«.

Der FoeBuD sieht nun, dass dem DFB »Grundrechte, Demokratie und öffentliche Meinung offensichtlich völlig gleichgültig sind«. Der DFB mache im Verbund mit dem Innenministerium die Fußball-WM zu einem Überwachungsgroßprojekt. Die Fans würden widerrechtlich gezwungen, ihre Personalausweisnummer anzugeben – nur um ein Fußballspiel besuchen zu dürfen. Die Daten der Fans aus dem Bestellformular würden vom DFB als Ware für die Werbewirtschaft vermarktet. Und zugleich werde versucht, mit den RFID-Schnüffelchips in den WM-Eintrittskarten eine Überwachungs- und Kontrolltechnik in Deutschland salonfähig zu machen.

WebWecker, Bielefeld, 29. März 2006
Original: http://www.webwecker-bielefeld.de/?35147

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