FoeBuD e.V.  ·  Marktstraße 18  ·  D-33602 Bielefeld
http(s)://www.foebud.org  ·  foebud@bionic.zerberus.de

Verleihung der 4. Big Brother Awards

Warnung vor zunehmender Bespitzelung der Bevölkerung

Von Lena Sokoll
29. Oktober 2003

Am vergangenen Freitag verlieh der Verein zur Förderung des öffentlich bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) in Bielefeld zum vierten Mal die deutschen Big Brother Awards. Die Veranstaltung warf ein Schlaglicht auf die Tatsache, wie sehr die demokratischen Grundrechte der Bevölkerung durch das massenhafte Datensammeln, Registrieren und Überwachen unterhöhlt und gefährdet werden.

Die Big Brother Awards als negative "Oscars für Datenkraken" werden jährlich in verschiedenen Kategorien an staatliche Behörden und ihre Vertreter, an Institutionen und Unternehmen verliehen, die sich in den Augen der Jury in besonderem Maße eines Eingriffs in die Freiheitsrechte der Menschen nach informationeller Selbstbestimmung schuldig gemacht haben. Wie die Veranstalter feststellen, bedeutet die ständig zunehmende Bespitzelung der Bevölkerung dabei nicht nur eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, sondern greift auch auf gesellschaftlicher Ebene grundlegend die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit an - Grundprinzipien, ohne die eine Demokratie schlicht nicht existieren kann.

Dass sich die Innenminister zahlreicher Bundesländer unter den Preisträgern fanden, stellt keine Überraschung dar: Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung ist die staatliche Kontrolle und Überwachung der Bevölkerung auf Kosten ihrer freiheitlichen und demokratischen Rechte in den vergangenen zwei Jahren enorm gesteigert und ausgeweitet worden. Der diesjährige Award in der Kategorie "Politik" ging an die Innenminister der Bundesländer Thüringen, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, die auf der Grundlage der so genannten Anti-Terror-Gesetze des Bundes die Verschärfung ihrer jeweiligen Landespolizeigesetze vorantreiben.

In all diesen Bundesländern soll die präventive Telekommunikationsüberwachung durch die Polizei legalisiert werden - das vorsorgliche Abhören von Telefonaten und Mitlesen von Emails, Faxen und SMS, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine Straftat vorliegen muss. Nicht nur die Kommunikation von vollkommen unschuldigen, so genannten "vorverdächtigen" Menschen einschließlich ihren Verwandten, Bekannten, Arbeitskollegen etc. kann auf dieser Grundlage ausgehorcht werden, sondern zum Teil ist auch die Überwachung von Kontakten zu Vertrauenspersonen wie Rechtsanwälten, Seelsorgern, Ärzten und Journalisten möglich. Damit hebeln die Gesetze nicht nur das Brief- und Fernmeldegeheimnis aus, sondern auch das Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern und wichtige Elemente des Presserechts.

Dabei gehört die Bundesrepublik ohnehin schon - noch vor Inkrafttreten der neuen Abhör-Gesetze - im internationalen Vergleich zu den Ländern, in denen am meisten Telefonanschlüsse abgehört werden: Laut Datenschutzbericht wurde im Jahre 2002 von staatlichen Ermittlungsbehörden die Überwachung von 22.000 Telefonen angeordnet, wodurch von Millionen Betroffenen auszugehen ist, deren Kommunikation belauscht wurde. Diese Überwachungsbilanz brachte bereits im Mai diesen Jahres den ehemaligen Verfassungsrichter Jürgen Kühling dazu, bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2003 von einem "Totalverlust" des Fernmeldegeheimnisses zu sprechen.

Weitere neue Überwachungsmöglichkeiten und -maßnahmen der Polizei im Telekommunikationsbereich umfassen die Erfassung, Speicherung und Prüfung von Verbindungsdaten auf Vorrat, die den Telekommunikationsdienstleistern abverlangt wird, und den Einsatz so genannter IMSI-Catcher, mit denen Mobiltelefone elektronisch geortet werden können.

Angeprangert wurde fernerhin der Einsatz von Lausch- und Spähwanzen in privaten Wohnungen, der in Thüringen und Baden-Württemberg bereits legalisiert und für Rheinland-Pfalz geplant ist, und das automatische Erfassen von Autokennzeichen und deren Abgleichung mit Polizeidateien, das vom Bundesland Bayern an seinen Grenzen, aber auch an Flughäfen, Bahnhöfen, militärischen Anlagen, Einkaufszentren, Straßen und Parkplätzen geplant ist. Vor Demonstrationen sollen so "bekannte Störer" ausgesondert werden.

Der Rechtsanwalt, Publizist und Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte Rolf Gössner, der als Jury-Mitglied die Laudatio hielt, kennzeichnete diese präventiven Regelungen als schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Menschen: "Wo die Prävention zur vorherrschenden Polizeilogik erhoben wird, da verkehren sich allmählich die Beziehungen zwischen Bürger und Staat, da verliert eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften, nämlich die Unschuldsvermutung, unter der Hand ihre Macht begrenzende Funktion." Die neuen Instrumente drückten ein generelles Misstrauen des Staats gegenüber seinen Bürgern aus und "machen einem präventiven Überwachungsstaat alle Ehre", so Gössner.

Auch der Innensenator von Berlin erhielt einen Negativ-Preis für den Einsatz von so genannten "stillen SMS" durch die Berliner Polizei. Im Effekt ähnlich wie die IMSI-Catcher können durch diese Technik Verdächtige über ihr Mobiltelefon geortet werden, ohne dass sie davon Kenntnis nehmen. Rechtsanwalt Frederik Roggan von der Humanistischen Union erklärte in seiner Laudatio: "Die Privatheit des Gedankenaustausches ist auch dann schon gefährdet, wenn die Menschen davon ausgehen müssen, dass ihr angeschaltetes aber nicht benutztes Handy zum Anknüpfungspunkt von unbemerkten Überwachungsmaßnahmen werden kann."

Im Bereich der Computertechnik gingen zwei Awards an die Unternehmen T-Online AG und die Metro Group. Dem Internet Service Provider T-Online wird die Langzeitspeicherung von IP-Adressen vorgeworfen. Die Speicherung dieser Daten ist für die Abrechnung von Verbindungen unerheblich, stellt aber einen Eingriff in die Privatsphäre dar, da sie die anonyme Internetnutzung untergräbt und einen Rückgriff der Polizei auf diese Daten möglich macht. Die T-Online AG reagierte auf ihre Nominierung, indem sie erklärte, sie speichere "lediglich, welchem Nutzer, zu welcher Zeit, welche IP-Adresse zugewiesen war" - exakt die Praxis, die mit der Verleihung des Awards kritisiert wurde.

Die Metro Group erhielt die Auszeichnung als Datenkrake für ihre "Future Store Initiative". In ihrem Extra-Markt "Future Store" in Rheinberg bei Duisburg testet die Metro Group seit April 2003 den Einsatz von RFID-Chips. Die kleinen Chips mit Antenne, die ohne Berührung oder Sichtkontakt ausgelesen werden können, sind an jeder Waren befestigt, aber auch in die Kundenkarten integriert, wodurch der gläserne Kunde Wirklichkeit wird. Durch das Ausspionieren von lückenlosen Einkaufsprofilen, warnte die Jury, würde unter anderen eine neue Dimension von Werbemaßnahmen und gezielten Manipulationen möglich: "RFIDs definieren das Wort ?Konsum-Terror' völlig neu."

Die Regierung der Vereinigten Staaten wurde zum Preisträger ernannt, weil sie die europäischen Luftfahrtgesellschaften dazu genötigt hat, den US-Behörden Zugriff auf umfangreiche Kundendaten aller Passagiere zu gewähren - nicht nur derjenigen, die eine Reise in die Vereinigten Staaten antreten. Mit dem CAPPS (Computer Assisted Passenger Pre-screening System) werden die Passagiere farblich in verschiedene Gefahrenkategorien einsortiert und auf dieser Grundlage möglicherweise in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

In der Kategorie "Arbeitswelt" erhielt die Deutsche Post AG stellvertretend für ihre Tochtergesellschaft Deutsche Post-Shop-GmbH einen Big Brother Award wegen ihrer neuen Arbeitsverträge mit geringfügig Beschäftigten in Postagenturen. In den Arbeitsverträgen sollen die Arbeitnehmer pauschal einwilligen, einen von der Deutschen Post-Shop GmbH bestimmten Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, wenn sie länger als zwei Wochen krank sind.

Seit Jahren zieht sich die Post aus kleinen Orten und Stadtteilen zurück, schließt die klassischen Postämter und überlässt die Versorgung den Postagenturen - kleineren Einzelhändlern aller Art, die die Postdienstleistungen in ihr reguläres Angebot aufnehmen. Nachdem die Deutsche Post durch ihre Firmenpolitik zunächst für die deutliche Verschlechterung der postalischen Infrastruktur gesorgt hat, begründet sie den Passus in den neuen Arbeitsverträgen der Agenturmitarbeiter nun zynisch damit, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit für die Post notwendig sei, um ihrem gesetzlichen Infrastrukturauftrag nachzukommen.

Als besonders "dreist" charakterisierte die Laudatorin Rena Tangens vom FoeBuD dabei die Behauptung der ehemaligen Gewerkschaftsvorsitzenden Monika Wulf-Matthies, die inzwischen als Europabeauftragte der Deutschen Post AG fungiert, dass diese Regelung gängige Tarifpraxis und im Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) zu finden sei. Auch wenn Wulf-Matthies heute auf der Gehaltsliste der Post stehe, so die Jury, müsste sie als ehemalige ÖTV-Vorsitzende den BAT eigentlich so gut wie kaum jemand sonst kennen - und an keiner Stelle im Tarifvertrag wird die Aufhebung der Schweigepflicht auch nur angedeutet.

Zuletzt erhielt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) den "Lifetime-Award" für ihre "Lebensaufgabe, unter Missachtung des Verbots der Vorratsdatenverarbeitung und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Menschen in Deutschland zu drangsalieren", wie Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz erklärte.

In seiner Laudatio führte Weichert zahlreiche Beispiele an, wie sich die GEZ systematisch Daten von Meldebehörden, öffentlichen Stellen, privaten Adresshändlern und äußerst fragwürdigen Quellen beschafft, diese sammelt und auswertet. Das Ziel der Datensammlung besteht darin, Menschen zu finden, die keine Rundfunkgebühren bezahlen - auch wenn diese keinerlei Interesse an der Nutzung von Fernsehen oder Rundfunk haben. Vermeintliche Schwarzseher werden von GEZ-Mitarbeitern teilweise an der Wohnungstür überrumpelt und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Offenbarung von eigenen Daten genötigt.

Neben den dubiosen Methoden ihrer penetranten Schnüffelei kritisierte Weichert die GEZ insbesondere dafür, das sie sich jeder Kontrolle durch den Datenschutz entzieht, indem sie sich als Medienbetrieb auf die Pressefreiheit und das Redaktionsprivileg beruft. Der administrative Aufwand der teilweise gesetzeswidrigen Gebühren- und Datenerhebung sei dabei so hoch, dass ein erheblicher Teil der eingetriebenen Gelder für den Bestand der GEZ selbst verwendet wird.

Die sehr gut besuchte Veranstaltung zog nicht nur zahlreiche Pressevertreter, sondern auch ein großes Publikum an interessierten, hauptsächlich jungen Menschen an. Die Veranstalter begrüßten die wachsende Resonanz auf die Preisverleihung, die eine stärkere Beunruhigung über das um sich greifende Ausforschen und Überwachen der Bevölkerung zum Ausdruck bringt.

World Socialist Web Site, 29. Oktober 2003
Original: http://www.wsws.org/de/2003/okt2003/bigb-o29.shtml

© WWW-Administration, 08 Mar 06