01. Februar 2005 Die Verbraucherschützer kritisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die der Fan anerkennen muß, wenn er Tickets für die WM 2006 erwerben will. „Von den vierzehn Punkten der ABG halten wir zwei für nicht zulässig, da sie gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verstoßen”, so die Verbraucherzentrale.
So sei es unzulässig, von den Ticketinhabern zu verlangen, bei Film- und Fotoaufnahmen im Stadion der Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme „unwiderruflich” und „für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien” zuzustimmen wie in Unterpunkt acht aufgeführt wird.
Ohne Wenn und Aber
Außerdem ist es nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht rechtmäßig, daß ein Ticketbesitzer bei der Verlegung eines Spiels nur dann den Preis erstattet bekommt, wenn es ihm nicht „zumutbar” ist, ein verlegtes Spiel zu besuchen. „Wenn ein Spiel ausfällt oder verlegt wird, muß dem Ticketbesitzer der Preis ohne Wenn und Aber erstattet werden.” Es könne nicht sein, daß der Veranstalter darüber bestimme, ob der Besuch eines verlegten Spiels für den Ticketinhaber zumutbar sei oder nicht.
Die Verbraucherzentrale hat dem DFB aufgrund dieser Vorwürfe eine Abmahnung geschickt und ihn aufgefordert, bis zum 14. Februar eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das Organisationskomitee (OK) weist dies jedoch von sich: „Wir nehmen die Abmahnung nicht hin und werden auch die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben”, heißt es in Frankfurt.
„Wortklauberei”
Die Juristen des DFB hätten die Abmahnung geprüft und festgestellt, daß sie rechtlich nicht haltbar sei. „Vor allem gehen wir aber davon aus, daß es überhaupt nicht im Sinne der Fans wäre, wenn wir auf die Unterlassungserklärung eingingen”, teilte der DFB mit, der die Verbraucherzentrale der „Wortklauberei” bezichtigt. „Es kann doch nicht sein, daß noch kein Ticket verkauft ist, jetzt aber schon darüber gestritten wird wie man die Tickets umtauschen kann”, sagte der Pressesprecher des OK.
Die Verbraucherzentrale hat angekündigt, daß sie eine Klage gegen den DFB prüfen wolle, sollte er die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht unterschreiben.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.02.2005, Nr. 26 / Seite 32
Judith Lembke
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01. Februar 2005
Original: http://www.faz.net/s/Rub6488DC6E9D674BCE800B8D63145294B4/Doc~E84CDE1FD56E6432AA5EBF0785761023C~ATpl~Ecommon~Scontent.html