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Modus für WM-Kartenvergabe rechtswidrig?

Kiel - Deutschlands Datenschützer sind uneins, ob das Verfahren für die Vergabe der Tickets zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gegen geltendes Recht verstößt.

Während Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer, Thilo Weichert, diese Ansicht vertritt, sieht der Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in Bonn, Peter Büttgen, keine Rechtsverletzungen. Er räumte allerdings ein, die Regelungen seien nicht Datenschutz freundlich. «Sehr problematisch ist konkret vor allem die bei der Ticket-Bestellung im Internet erforderliche Angabe der ganzen Personalausweis-Nummer», sagte Büttgen. «Hier würden auch die letzten vier Ziffern genügen, um die Identität des Karteninhabers zu klären.»

Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein in Kiel, moniert: «Es werden viel mehr Daten erhoben als nötig - hier wird der Datenschutz klar verletzt.» Bei der Ticketbestellung müssen außer Name und Adresse auch Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Nationalität genannt werden. Weichert wertet dies als Verstoß gegen das im Bundesdatenschutzgesetz formulierte Gebot zur Datensparsamkeit. «Für eine Personalisierung der Tickets würde es ausreichen, Name und Adresse zu erheben», betonte er. «Hier werden gesetzliche Vorschriften nicht beachtet.»

Weichert kritisierte zudem, dass ein Teil der Daten auf einem Sicherheitschip auf den Karten gespeichert werden soll. «Die Fußball-Weltmeisterschaft wird zu einem Überwachungsgroßprojekt missbraucht, mit dem Fußball-Fans vollständig kontrollierbar gemacht werden sollen.»

Dagegen meint Büttgen, Beeinträchtigungen beim Datenschutz könnten wegen des besonderen Großereignisses einer Fußball-WM «hingenommen» oder «akzeptiert» werden. Da müssten aus mehreren Gründen Zugeständnisse gemacht werden. Dazu zählten die Trennung von Hooligans, Terrorgefahren und die Schwarzmarktproblematik. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass die erhobenen Daten von Ticketkäufern nicht an Dritte gerieten und etwa von Sponsoren als Kundendaten genutzt würden. «Dies darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ticketkäufer geschehen.» (dpa)

Kölnische Rundschau, 01. Februar 2005
Original: http://www.rundschau-online.de/kr/KrCachedContentServer?ksArtikel.id=1106906803428&listID=1038839375772&openMenu=1038816903334&calledPageId=1038839370609

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