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Karten für Fußball-WM 2006

Innenministerium verteidigt umfassende Datenerhebung

Das von Datenschützern heftig kritisierte Bestellverfahren für WM-Karten haben deutsche Sicherheitsbehörden maßgeblich mitgestaltet. Laut Innenministerium ist die Erfassung von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Ausweisnummer für jeden Stadionbesucher erforderlich, um Sicherheit zu gewährleisten.

Das Bestellverfahren für Karten zur Fußball-WM 2006 trägt die Handschrift von Minister Otto Schily. Das Innenministerium bestätigte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, dass Details der Datenerhebung des Ticketverfahrens zwischen dem WM-Organisationskommitee (OK) und deutschen Sicherheitsbehörden abgestimmt worden sind.

Datenschützer hatten die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten als unangemessen und überzogen kritisiert. Wer Karten für ein WM-Spiel bestellen will, muss Name, Anschrift, Bankverbindung oder Kreditkartennummer und auch Geburtsdatum und Personalausweisnummer angeben. Und zwar nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle Freunde und Bekannten, für die Tickets mitgeordert werden.

"Es darf nicht sein, dass die Teilnahme an einem Fußballspiel strenger gehandhabt wird als der Kauf eines Flugtickets", sagte Matthias Jarke, Präsident der Gesellschaft für Informatik.

Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Gaby Kautz, sagte, mit Blick auf die Sicherheitsinteressen Deutschlands zur WM 2006 sei die Erhebung der Reisepass- oder Ausweisnummern erforderlich. Auch das Geburtsdatum müsse abgefragt werden.

Die Vorgabe, welche Daten verlangt würden, beruhe auf einer Empfehlungen des Ständigen Ausschusses zur Gewaltkonvention des Europarates sowie Erfahrungen der Ausrichter vergangener Welt- und Europameisterschaften.

Um Hooligans am Besuch von Spielen zu hindern, sollen die Daten der Ticketbewerber mit der beim Deutschen Fußball Bund (DFB) geführten Hausverbotsdatei/Stadionverbotsdatei abgeglichen werden. Dieser Abgleich geschehe beim DFB und nicht bei der Polizei.

"Ein solcher Abgleich ist auch bei der Zuteilung von Tickets für Länderspiele europaweit gängige Praxis", sagte Kautz. Es sei nicht geplant, dass die vom DFB gesammelten persönlichen Daten der Kartenbesteller vorsorglich den Sicherheitsbehörden übergeben werden.

Dass die Besucherdaten vielleicht trotzdem den Weg in Polizeicomputer nehmen könnten, wollte Kautz allerdings nicht ausschließen. Sollte eine Straftat zu verhindern oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren sein, könnten die vom DFB erhobenen Personendaten der Polizei übermittelt werden. Dies erlaube das Bundesdatenschutzgesetz (Paragraf 28 Absatz 3 Ziffer 2). Darüber hinaus seien weitere Erhebungsbefugnisse gültig, wie Paragraf 163 der Strafprozessordnung und die Gefahrenabwehrvorschriften der Länderpolizeien.

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Spiegel Online, Hamburg, 03. Februar 2005
Original: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,339980,00.html

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