Die Kritik an der Vergabepraxis für die Tickets zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland nimmt zu. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat die Regelung jetzt als "gesetzeswidrig" bezeichnet.
Köln - Die Erhebung persönlicher Daten bei der Ticketvergabe sei in Teilen rechtlich unzulässig, sagte Schaar dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Es darf nicht dazu kommen, dass ich mich, etwa wenn ich ins Kino gehe oder eine Sportveranstaltung besuche, dauernd identifizieren muss. Wir alle wollen keinen Bürger, der dauernd seinen Datenschatten hinter sich herzieht", bemängelte Schaar. Die Abfrage der Personalausweis-Nummer stehe im Widerspruch zum Personalausweisgesetz, das es verbiete, die Nummer des Dokuments zu erheben, wenn damit Daten erschlossen werden könnten. Schaar griff auch das Bundesinnenministerium an. Dieses habe die Sammlung bestimmter Daten angeregt und sei bisher nicht bereit, das gesetzeswidrige Vorgehen zu korrigieren.
Bewerber um die begehrten WM-Tickets müssen Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Personalausweis-Nummer, Zuordnung als Fan zu einer Nation sowie ihre E-Mail-Adresse angeben.
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Spiegel Online, Hamburg, 15. Februar 2005
Original: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,341940,00.html