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Bespitzelung von Beschäftigten nimmt zu

Big Brother ist überall: in Büros, in LKW-Fahrerkabinen, in Fabrikhal-len, an Supermarktkassen und in der Arztpraxis.

Immer mehr Beschäftigte werden von ihrem Arbeitgeber bespitzelt. Dabei werden zum Teil auch Gesetze übertreten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise, die die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) beim Verein zur Förderung des öffentlich bewegten und unbe-wegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD) in Auftrag gegeben hat. „Da werden Beschäftigte plötzlich für Nutzungsgewohnheiten abgemahnt oder gekündigt, ohne dass im Unternehmen zuvor kommuniziert wur-de, dass dies vom Arbeitgeber als Fehlverhalten betrachtet wird. Und darüber hinaus wissen die Beschäftigten vielfach gar nicht, dass sie rund um die Uhr kontrolliert werden“, sagte der stellvertretende Vorsit-zende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Franz Treml.

Daher müssten klare und eindeutige Regelungen darüber getroffen werden, was erlaubt sei und was nicht. ver.di bestreite die Notwendig-keit von Kontrollmöglichkeiten auf gesetzlich geregelter Basis bei kon-kretem Missbrauchsverdacht nicht. Aber über entsprechende Kontroll-maßnahmen müsse Klarheit herrschen. Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte müssten bei ihrer Einführung beteiligt und informiert wer-den.

„Es ist belegt, dass intensive Telekommunikations- und Internetüber-wachung zu Unzufriedenheit, Stress und Depressionen führt, aber auch physische Probleme und chronische Kopfschmerzen verursachen kann“, machte Treml deutlich.

Auch die Beobachtung von Beschäftigten am Arbeitsplatz per Video-kamera bleibe laut der Expertise ein aktuelles Thema. In manchen Un-ternehmen im Einzelhandel werde jeder Tastendruck an der Kasse mitgeschrieben. Und auch außerhalb von Büroräumen und Fertigungs-stätten ließen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dank GPS-Handys (Global-Position-System) hervorragend überwachen. Selbst die Schweigepflicht der Ärzte werde von Seiten der Arbeitgeber in eini-gen Fällen ausgehebelt.

Die ver.di-Kampagne für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz „Online-rechte für Beschäftigte“ nehme sich dieser Fragen an. Unter anderem berate ein ver.di-Expertenteam Betriebsräte.

Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie unter www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de oder bei Cornelia Brandt unter 0170-6355045.

Es kommt auch vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die über sie gespeicherten Daten für ihre eigenen Vorteile nutzen wollen, zum Beispiel bei Gehaltsverhandlungen, wie in einer Wertpapierhandelsbank. Mittlerweile hat die Bank die Überwachung stark eingeschränkt, Gründe dafür wollte sie nicht verraten. >> mehr unter http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/service/press_releases/040624155116/more/situations/040628160308

Auch die Beobachtung von Beschäftigten am Arbeitsplatz per Videokameras bleibt laut der Expertise ein aktuelles Thema. >> mehr unter http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/service/press_releases/040624155116/more/situations/040628161610

Im Einzelhandel wird jeder Tastendruck an der Kasse mitgeschrieben. >> mehr unter http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/service/press_releases/040624155116/more/situations/040628161307

Aber auch außerhalb von Büroräumen und Fertigungsstätten lassen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dank GPS-Handys (Global-Position-System) hervorragend überwachen. >> mehr unter http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/service/press_releases/040624155116/more/situations/040628161500

Und selbst die Schweigepflicht der Ärzte wird von Seiten der Arbeitgeber in einigen Fällen ausgehebelt. >> mehr unter http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/service/press_releases/040624155116/more/situations/040628161307

Augenblicklich in Deutschland noch Zukunftsmusik, aber in den USA bereits Alltag, ist die Ausstattung von Berufskleidung mit einem sog. RFID-Chip (Radio-Frequency-Identification). >> mehr unter http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/service/press_releases/040624155116/more/situations/040628161831

ver.di - Online-Rechte für Beschäftigte, 07. Juli 2004
Original: http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/service/press_releases/040624155116

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