Die novellierte Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) - Starttermin 1.1.2005 - wird als Flickwerk starten. B( obachter befürchten zahllose Ausnahmen, Nachzertifizierungen und eine lückenhafte Umsetzung. Schuld an der ganzen Misere: Die Technische Richtlinie zur TKÜV wurde viel zu spät von der RegTP veröffentlicht. Der Leitfaden lässt zudem einige wichtige Fragen offen. Probleme gibt es etwa bei der VoIP Telefonie. „Selbst die Regulierungsbehörde weiß nicht, wie wir den IP-Verkehr ausleiten sollen", klagt ein großer deutscher Hoster. Unklar ist darüber hinaus auch, wie die Mails mitgeschnitten werden sollen, die innerhalb eines Mail-Servers verschickt werden. Closed-Source-Software (etwa Microsoft Exchange) sieht dafür keine Schnittstelle vor. Vermutlich wird die TKÜV mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen starten. Die TKÜV hat aber noch größere Lücken: Mail-Verkehr, der über dedizierte Server abgewickelt wird, kann nicht belauscht werden. Auch wer seine Mails verschlüsselt, ist vor Überwachung sicher. „Die TKÜV lässt sich kinderleicht umgehen. Das Kosten-/Nutzenverhältnis ist dramatisch schlecht", heißt es in Provider-Kreisen.
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