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Abmahn-Anwalt begeht Selbstmord

Er hatte im Web einen Ruf wie Donnerhall: Der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich umgebracht. Der 61-Jährige hatte viele Jahre lang Betreiber von Internetseiten oder Raubkopierer mit Klagen überzogen. Die Internet-Community reagierte prompt auf seinen Freitod.

G VG. Diese drei Buchstaben sind in der Internet-Community berühmt und berüchtigt. Es sind die Initialen von Günter Freiherr von Gravenreuth, dem wohl umstrittensten Urheberrechtsanwalt Deutschlands. Viele Jahre lang hat er die Betreiber von Internetseiten oder Raubkopierer mit Klagen überzogen. Nun ist GVG tot. Selbstmord. Wie die Münchner Polizei auf stern.de-Anfrage bestätigte, wurde der Anwalt in der Nacht auf Montag erschossen in einem Haus in der bayerischen Landeshauptstadt aufgefunden. Im Internet habe der 61-Jährige seinen Freitod angekündigt. Ausgerechnet im Internet, dem Ort, an dem GVG wie kaum ein anderer Spuren hinterlassen hat.

Günter Freiherr von Gravenreuth war vielen nur als "Abmahn-Anwalt" oder sogar "Abmahn-Ganove" bekannt. Die wenig schmeichelhaften Bezeichnungen hatte er sich in den vergangenen Jahren hart erarbeitet - in der Computer- und Internetszene hatte er viele Feinde. In den 1990er Jahren war von Gravenreuth gegen Raubkopierer vorgegangen, in dem er als minderjährige Mädchen getarnt ("Tanja Nolte-Berndel", "Simone Reuenberg") Briefe an Gamer verschickte, die in Kleinanzeigen kopierte Software zum Tausch anboten. Wer antwortete, hatte die Polizei am Hals - und eine mehrere hundert Mark teure Anwaltsrechnung im Briefkasten. Abbildungen dieser Briefe kursieren immer noch im Internet, obwohl von Gravenreuth gegen diese Veröffentlichungen mit einstweiligen Verfügungen vorgegangen ist.

Später setzte von Gravenreuth vor allem auf Abmahnungen, die Ansprüche aus dem Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes gelten machen sollten. Große Aufruhr erregten beispielsweise von Gravenreuths Aktionen im Zusammenhang mit dem Begriff "Explorer". Der Anwalt konzentrierte sich vor allem auf kleinere Homepage-Betreiber, die einen Link auf die Software "FTP-Explorer" gesetzt hatten. Im Namen der Firma Symicron, die sich den Begriff "Explorer" hatte schützen lassen, schickte er eine Fülle von Abmahnungen heraus, forderte Unterlassungserklärungen - und legte eine Honorarforderung von knapp 2000 Mark bei. Die Opfer - meistens Privatpersonen, PC-Clubs und Unis - zahlten meistens sofort. Von Gravenreuths Kritiker warfen ihm vor, Serienabmahnungen zum alleinigen Zweck des Geldverdienens zu verschicken. Der Anwalt war sich seines umstrittenen Rufs stets bewusst. "Das Netz ist zwiegespalten", sagte Gravenreuth im Jahr 2000 dem stern: "Die einen hassen mich, die anderen sind meine Mandanten."

Doch vor knapp vier Jahren war von Gravenreuth zu weit gegangen. Er legte sich mit der Berliner "tageszeitung" und deren Anwalt Johannes Eisenberg an. Von Gravenreuth hatte die Zeitung abgemahnt, denn er habe ungefragt eine E-Mail von der "taz" bekommen. Die Zeitung zahlte 663,71 Euro. Später behauptete von Gravenreuth aber, das Geld nie bekommen zu haben und beantragte die Pfändung der Internetadresse "taz.de". Doch eine Hausdurchsuchung der Anwaltskanzlei von Gravenreuths bewies, dass das Geld eingegangen war. Betrugsversuch, sagte das Berliner Landgericht und verurteilte den bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraften Anwalt zu einer 14-monatigen Haftstrafe. Seit dem Schuldspruch versuchte von Gravenreuth mit allerlei juristischen Winkelzügen, dem Gefängnis zu entgehen. Zuletzt sei ihm ein Aufschub genehmigt worden, um seine Anwaltskanzlei abzuwickeln, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft zu stern.de. Vor einigen Tagen sei diese Frist abgelaufen. Da von Gravenreuth jedoch nicht zum Haftantritt erschienen war, sei ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn ergangen.

War das zu viel für einen Mann, der es zeitlebens gewohnt war, das Recht in seinem Sinne zu nutzen? Das Internetportal gulli.com schreibt, von Gravenreuth habe um 01:15 Uhr eine Abschiedsmail an all seine Kontakte geschrieben. In diesem "letzten Gruß in die Runde" habe er bekannt gegeben, dass er sich nun mit einer scharfen Waffe umbringen würde. Die in der E-Mail genannten Motive für seinen Selbstmord seien sehr vielfältig, aber alle privater Natur, heißt es auf gulli.com. Und weiter: "In seinem Umkreis hatte man schon seit einiger Zeit mit einer derartigen Aktion gerechnet. Für Insider war es offensichtlich, dass er schon aus Prinzip niemals freiwillig seine Haftstrafe antreten würde. Scheinbar war der Freitod für ihn der einzig gehbare Ausweg, um sein Gesicht am Ende nicht zu verlieren." Die Initiative FoeBuD, die sich für Bürgerrechte und Datenschutz einsetzt, schreibt in einer Mitteilung, Gravenreuth habe in seiner Mail folgende Hintergründe angedeutet: " Finanzprobleme, die nicht ausgestandene Strafsache [die bevorstehende Haft, d. Red.], der Verdacht auf Krebs - letztlich aber schwere Beziehungsprobleme und der Entzug seines sozialen Umfeldes". Die Polizei wollte sich nicht zu einem möglichen Motiv äußern. Auch ob ein Abschiedsbrief gefunden wurde, wollte man nicht kommentieren. Das Internet trauert auf seine Weise

Die Nachricht von dem Selbstmord hat sich rasend schnell im Internet verbreitet. Innerhalb weniger Minuten hatten mehrere hundert Leser einen entsprechenden Artikel auf heise-online kommentiert. "Rest in Peace ...auch wenn ich ihn nicht mochte", schreibt etwa der User "Cornel Panic". Der Leser "Scamp" meint: "Ich gedenke lieber seinen Opfern als ihm. Im Gegensatz zu ihm zahlen die nämlich in großer Zahl auch nach seinem Tod fleißig weiter für seine kriminellen Machenschaften." Doch es melden sich auch nachdenkliche Menschen zu Wort. So etwa schreibt User "Der auch noch" über den Tod des Anwalts: "Einer, der - das dürfen wir mit Gewißheit annehmen - Opfer war und mangels Lösungsmöglichkeiten zum Täter wurde, hat sich dann wieder selbst zum Opfer gemacht. Die zutiefst unguten, destruktiven Kräfte, aus denen er handelte, trieben ihn zunächst in die Enge, und dann in die Selbstzerstörung."

Zu dieser Selbstzerstörung hat womöglich der heftige Streit mit der "taz" entscheidend beigetragen. Im Gespräch mit stern.de erinnert sich "taz"-Anwalt Eisenberg an den Prozess und einen "bedauernswerten, jammervollen, armseligen kleinen Mann, der sich grottig verteidigt hat". Von Gravenreuth, sagt Eisenberg, sei eine "groteske Figur" gewesen und habe nichts Furchterregendes an sich gehabt. "Er war ein Betrüger, er hatte keine ethischen Grundsätze und hat sich immer nur mit Schwächeren angelegt, die er ausgenommen hat." Kurzum, so folgert Eisenberg: "Ich habe ihn als Schande für den Anwaltsberuf wahrgenommen." Dennoch sei er vom Schicksal seines einstigen Kontrahenten "menschlich sehr berührt".

Dass sich von Gravenreuth, der laut Münchner Anwaltskammer immer noch seine Zulassung als Anwalt hatte, bis zuletzt gegen sein Schicksal gewehrt hat, zeigte die bis zum Mittag noch aktive Homepage seiner Anwaltskanzlei. Inzwischen steht auf www.gravenreuth.de eine Todesanzeige. Auf der Website hatte der Besucher Näheres über den Lebensweg des Kanzleiinhabers erfahren. Stolz verkündete von Gravenreuth, neben seinem Jura-Studium habe er eine erste EDV-Ausbildung absolviert. "COBOL-Programmierung noch mit Lochkarten an einer Cyber 1752", heißt es. Und über einem Bild des Juristen prangte ein Zitat des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog: "Es kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss."

Malte Arnsperger

stern online, 22. Februar 2010
Original: http://www.stern.de/digital/online/guenter-freiherr-von-gravenreuth-abmahn-anwalt-begeht-selbstmord-1545590.html

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