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Deutsche Tauschbörsennutzer gehen in die Offensive

Im Unterschied zu einer ähnlichen französischen Initiative setzt die "Fairsharing-Initiative" auf eine "virtuelle Kulturflatrate" Dem französischen Beispiel folgend erklären nun auch Deutschlands Tauschbörsennutzer: "Ja, wir haben urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Internet heruntergeladen. Aber wir lassen uns dafür nicht mehr kriminalisieren."

The false mathematics of the RIAA [1] lautet der Titel eines Artikels von Barry L. Ritholz. Einmal mehr wird erklärt, warum die Verluste, die laut der Musikindustrie durch die Nutzung von Tauschbörsen entstehen, falsch berechnet werden. Ritholzes Argumente dabei sind bekannt: Nicht jeder heruntergeladene Titel ist automatisch auch ein Titel, den der P2P-Nutzer andernfalls gekauft hätte, die Künstler verdienen am meisten durch Liveauftritte etc. Neu dabei ist die Rechnung, die Ritholz an Hand des "Napster to go"-Modells aufmacht. Wenn, so Ritholzes Argumentation, die Musikindustrie damit leben kann, dass bei diesem Modell eine Person lediglich 15 US Dollar zahlt und unbegrenzt Musik herunterladen kann, dann kann der Verlust, den die Musikindustrie bei einer unregulierten Nutzung von Tauschbörsen einfährt, lediglich bei diesen 15 US Dollar pro Person liegen.

Nun ist das Napster-Modell lediglich ein Miet- [2], aber kein Kaufmodell. Es ist mit vielen Einschränkungen verbunden und nach einer Kündigung des Vertrages sind die erworbenen Titel nicht mehr abspielbar. Doch auch wenn diese Rechnung aufgehen würde, interessieren diese Zahlenspiele die Musikindustrie (und auch die Filmindustrie) wenig - weiterhin wird einerseits ein direkter Auskunftsanspruch [3] für Rechteinhaber gefordert, andererseits werden immer öfter Tauschbörsennutzer auf hohe Summen verklagt [4].

Frankreich hat nun die Defensive verlassen: Mittlerweile über 38.000 P2P-Nutzer haben sich öffentlich dazu bekannt, Tauschbörsen zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Material genutzt zu haben. Gleichzeitig rufen Sie dazu auf, die absurde Kriminalisierung und Verfolgung der Tauschbörsennutzer zu beenden ("Befreit die Musik" [5]). Wie mindestens acht Millionen weitere Franzosen haben wir ebenso irgendwann einmal Musik über das Internet heruntergeladen und sind daher potentiell straffällig geworden.

Wir fordern die Einstellung dieser absurden Verfolgungen. Wir schlagen die Eröffnung einer breiten öffentlichen Debatte vor, die die Regierung, Musikindustrie, Künstler (um eine bessere Rechtslage für Künstler zu schaffen) und schließlich die Konsumenten einbezieht. Damit möchten wir gemeinsam gerechte und insbesondere auf unser Zeitalter angemessene Antworten finden. Französisches Manifest zur Tauschbörsennutzung [6]

Deutschlands Fairsharing-Initiative [7] folgt diesem Beispiel. Anders als in Frankreich stellt Fairsharing jedoch eine Alternative zur Diskussion: die Kulturflatrate: Nutzer dürfen in P2P-Netzwerken legal Dateien tauschen und zahlen eine Pauschalabgabe auf ihren Internetzugang. Urheber erhalten entsprechend nach der Popularität ihrer Werke Geld aus dem "Fairsharing"-Topf.

Die Grundidee, die Fairsharing - getragen von der Attac AG Wissensallmende [8], dem FoeBuD [9], der Grünen Jugend [10], dem Netzwerk Neue Medien [11] und Privatkopie.net [12] - vorbringt, wurde bereits auf der Popkomm im letzten Jahr vorgestellt [13] und soll den Verbraucher vor einem "DRM-Regime" schützen, das ihm lediglich ein sehr eingeschränktes Nutzungsrecht an den von ihm erworbenen Musiktiteln gewährt.

Kritiker sehen die Kulturflatrate jedoch als eine "moderne Rundfunkgebühr für das Internet" (Kommt die Rundfunkgebühr für E-Mail? [14]). Eine Ansicht, der Fairsharing im Kern nicht widerspricht. Die Internetnutzer sollen durch die Staffelung der Gebührenhöhe jedoch gerecht behandelt werden: Muss ich auch bezahlen, wenn ich kein Filesharing benutze?

Ja. Wir fordern die Kulturflatrate bewusst pauschal und damit gleichermaßen für jeden, um das Aufkommen an individuellen Personendaten zu mindern. So kann sich auch niemand der Vergütung von Privatkopie im Netz entziehen. Um aber die Menschen zu entlasten, die das Internet nicht nutzen, um große Mengen privater Kopien anzufertigen, sieht unser Konzept die Staffelung der Pauschalabgabe nach Umfang des Netzzuganges vor: Für einen langsamen oder einen Volumen-beschränkten Internetanschluss müssen weniger Abgaben gezahlt werden, als für einen schnellen Breitbandzugang. Faq-Zitat [15]

Fairsharing hofft, mit der Erklärung ein deutliches Zeichen zu setzen und auf große Resonanz bei Tauschbörsennutzern zu stoßen. Wichtig ist dabei, dass es nicht darum geht, den Kunstschaffenden ihre Rechte abzusprechen oder sie nicht mehr angemessen zu vergüten "Das Kopieren und Tauschen von urheberrechtlich geschützten Musik- und Filmwerken zu privaten Zwecken soll künftig auch in der digitalen Welt legal sein. Gleichzeitig erkennen wir den Anspruch von Kunstschaffenden an, für ihre getauschten Werke eine Kompensation zu erhalten", heißt es deshalb auch explizit in der Erklärung.

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Telepolis Artikel-URL:

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Twister (Bettina Winsemann)

telepolis, Hannover, 21. Februar 2005
Original: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19510/1.html

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