Deutsche Geheimdienste wie Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst hören oft ohne jede richterliche Genehmigung ab. Das erklärte der Experte Frank Rieger, technischer Geschäftsführer der Gesellschaft für Sichere Mobile Kommunikation (GfSK), in Bielefeld, auf einer Veranstaltung der FoeBuD, einer Organisation, die sich für Bürgerrechte, Datenschutz und Privatsphäre engagiert. "Die Dienste machen was sie wollen", so der Referent. Ist keine richterliche Genehmigung erhältlich, so weicht man eben auf Partnergeheimdienste aus, die in Grauzonen oder in der Illegalität agieren, um an die gewünschten Informationen zu kommen, erklärte er. Unverschlüsselt gebe es keine Form der abhörsicheren, elektronischen Kommunikation.
Die technischen Einrichtungen (Abhörboxen) bei Kommunikationsbetreibern wie Mobilfunkunternehmen und Internet-Providern besitzen zudem Schnittstellen, auf die die Geheimdienste völlig unbemerkt zugreifen können.
Der Überwachte selbst merkt nichts davon. "Es werden nur noch Bits kopiert. Es ist kein Nachhallen, Knacken oder Echo auf der Leitung." Die Beschäftigten bei den Mobilfunkbetreibern machen sich zudem persönlich strafbar und haftbar, wenn sie ein Opfer der staatlichen Observation über die Machenschaften informieren. Rieger: "Internet-Provider helfen hier oft gerne unbürokratisch und schnell, auch ohne richterliche Anordnung, die im Normalfall meist per Fax eingeht", so Rieger, dessen Unternehmen an abhörsicheren Mobiltelefonen und der entsprechenden Software arbeitet.
Reisender
dsl-user.de, Köln, 05. Dezember 2005
Original: http://www.dsl-user.de/news/singlenews/article/geheimdienste-horen-ohne-richterliche-genehmigung-ab/