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Mobilfunkkonzerne lassen sich Bereitstellung von Abhörschnittstellen gut bezahlen

Die Mobilfunkbetreiber lassen sich die Bereitstellung von Abhörschnittstellen und entsprechende Services für die Regierung gut bezahlen: "Der entsprechende Beauftragte eines großen deutschen Mobilfunknetzbetreibers, dessen Visitenkarte ich kürzlich sah, war nur über 0190-Nummern erreichbar. Das erklärte Frank Rieger, Geschäftsführer der Gesellschaft für Sichere Mobile Kommunikation (GSMK), heute in Bielefeld im Gespräch mit de.internet.com. Auch bei der Sendung eines Fax mit einer richterlichen Anordnung einer Abhörmaßnahme laufen diese über 0190-Faxnummern bei den Betreiberkonzernen ein", so Rieger. Diese hätten hier "streng formalisierte Verfahren".

Die Gebühren für die Abhöranordnungen seien aber praktisch nicht kostendeckend und die TK- Unternehmen hätten die 0190-Nummern eingeführt, weil die Zahlungsmoral der Behörden miserabel sei. Rieger: "Mittlerweile ist die 0190-Praxis auch in der letzten TKÜV-Novelle untersagt worden, d.h. sie ist schon oder wird demnächst abgeschafft."

In den Mobilfunk-Kommunikationsdaten, den Call Data Records, suchen die Geheimdienste und andere staatliche Organisationen nach Mustern. Wer zum Beispiel ausschließlich bestimmte Personen anruft, legt damit Verbindungen offen, die Suche nach bestimmten verdächtigen Stichworten habe sich dagegen "für die Dienste" als nicht effektiv erwiesen. Die extrahierten Überwachungsdaten haben vor Gericht eine hohe Beweiskraft und würden fast nie angezweifelt.

Zugleich wird Abhörtechnik wie der IMSI-Catcher, verwendet für die Identifikation der Rufnummer eines Überwachten und zum direkten Abhören, immer billiger. Der deutsche Hersteller Rohde & Schwarz war vor Jahren hier der erste Anbieter, inzwischen gebe es Geräte von indischen, chinesischen und russischen Herstellern, die einen Bruchteil dessen kosten, was hier ehemals für "Abhörtechnik made in Germany" verlangt wurde.

Der Standort eines Mobiltelefons ist per Triangulation zu ermitteln. Dafür bedarf es keines extra Gerätes sondern spezieller Software-Vorkehrungen im Mobiltelefonnetz, die standardmäßig von den Herstellern der Netze geliefert werden. Das ist jedoch technisch relativ aufwendig, da das Telefon mit drei verschiedenen Sendemasten Kontakt aufnehmen muss, was in der Vergangenheit bei den Netzbetreibern zu Störungen und Verstimmung geführt habe.

Zugleich kann mit GPS-Chips der Aufenthaltsort jedes Handynutzers bis auf 10 Meter genau festgestellt werden. Diese Funktion lässt sich zwar bisher meist noch hardwareseitig abschalten, wie lange dies so bleibe, sei aber unklar, so Rieger weiter, der auf einer Veranstaltung der digitalen Bürgerrechtsorganisation FoeBuD sprach. Der US-Mobilfunkhersteller Motorola baut GPS-Chips verstärkt in seinen Endgeräten ein.

Zudem haben deutsche Richter in diesem Jahr entschieden, dass GPS-Wanzen keiner richterlichen Genehmigung bedürfen, was die Bahn frei macht für einen weiteren Ausbau der staatlichen Überwachung. (as)

Internet.com, Berlin, 04. Dezember 2005
Original: http://de.internet.com/index.php?id=2039875§ion=Security

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