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Wahlversprechen unter der Lupe

Datenschutz im Koalitionsvertrag

134 Seiten lang ist er geworden, der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. Nach seiner Bekanntgabe wirft beispielsweise die Bürgerrechtsorganisation FoeBuD der FDP Wortbruch vor. Wir zeigen, was mit der neuen Regierung auf Sie zukommt.

Die Partner einigten sich im Kapitel „Datenschutz“ auf folgende Formulierung im Vertrag: „... werden wir das Bundesdatenschutzgesetz unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung lesbarer und verständlicher machen sowie zukunftsfest und technikneutral ausgestalten.“ Wie diese Änderungen des BDSG aussehen sollen, steht nicht im Vertrag. Auf Neuerungen müssen Sie trotzdem gefasst sein.

Kein „Aus“ für die Vorratsdatenspeicherung

Obwohl das FDP-Wahlprogramm die bedingungslose Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung forderte, will die neue Regierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Es verhandelt am 15. Dezember 2009 über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ein Ergebnis dieser Verhandlungen ist wohl erst im Jahr 2010 in Sicht. Inzwischen wollen die Koalitionspartner laut Vertrag mit der weit gefassten Formulierung „Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken“.

Arbeitnehmerdatenschutzgesetz weiter gefordert

Die Koalition will sich zwar auf der einen Seite für das Thema Arbeitnehmerdatenschutz einsetzen und legt im Vertrag fest: „Hierzu werden wir den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestalten.“

Andererseits plant sie noch immer kein eigenes Gesetz, wie es Arbeitnehmervertreter und Bürgerrechtler fordern. Denn trotz gewisser Verbesserungen durch die Novellierung des BDSG hat sich das Gesetz in jüngster Vergangenheit als nicht wirkungsvoll erwiesen: So haben amtliche Datenschützer wenig Handhabe bei Verstößen gegen geltendes Recht und die bisher verhängten Bußgelder wirken wenig abschreckend. Das zeigte im Herbst der Fall der illegal entsorgten Personalakten in Mainz. Rena Tangens von der Bürgerrechtsorganisation FoeBuD ergänzt: „Die Bußgelder, die beispielsweise gerade im Fall der Deutschen Bahn AG erhoben wurden, müssten zweckgebunden für den Datenschutz eingesetzt werden und nicht in den Landeshaushalt fließen.“

Ein Schritt in die richtige Richtung

Der Vertrag scheint also ein Kompromiss zu sein, bei dem gewisse Abstriche bezüglich des Themas Datenschutz gemacht wurden. Aber er widmet sich umfassend dieser Thematik und kann so dafür sensibilisieren.

Andrea Strickel

Arbeitssicherheit kompakt, Kissing, 30. November 2009
Original: Nicht bekannt

© WWW-Administration, 01 Dec 09