Die Bürgerrechtsorganisation FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) hat am heutigen Mittwoch die Sammelbeschwerde gegen die umstrittene Arbeitnehmerdatenbank ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben. Der FoeBuD hatte Mitte März dazu aufgerufen, sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.
Innerhalb von zwei Wochen hat der FoeBuD insgesamt 22.005 Vollmachten per Brief erhalten, die heute in 60 Aktenordnern mit einem Transporter nach Karlsruhe gebracht wurden. Von allen Vollmachten wurde der Barcode eingescannt, um sie den Online-Angaben der Unterzeichner zuordnen zu können. Möglich wurde dies durch den freiwilligen Einsatz vieler Helfer und Unternehmen, bei denen sich der Verein ausdrücklich für ihre Mithilfe bedankt.
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) begrüßte die Sammelbeschwerde. "Die anlasslose Speicherung der Daten von über 30 Millionen Arbeitnehmern auf Vorrat ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kaum in Einklang zu bringen", so Goll. Ohne konkreten Anlass werde eine außerordentlich große Zahl sensibler Daten in einem einheitlichen Datenspeicher in staatlicher Regie auf Vorrat gesammelt und je nach Bedarf genutzt, kritisierte er. Im sei unklar, warum der Staat wissen muss, wie oft Arbeitnehmer krank sind oder warum ihnen gekündigt wurde.
Seit dem 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber in Deutschland für jeden Angestellten einmal im Monat einen Datensatz an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Die Datensätze umfassen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe des Gehalts und den Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses. Dazu kommen aber auch Angaben zu Abmahnungen, Entlassungen, Kündigungen, Fehlverhalten und Schilderungen vertragswidrigen Verhaltens. Ursprünglich sollte auch erfasst werden, wenn ein Angestellter an einem Streik teilnimmt.
Datenschützer sprechen von einer Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten, die verhindert werden müsse. So werde beispielsweise eine "Arbeitsverweigerung" als Kündigungsgrund solange als Makel bei ELENA gespeichert, bis ein möglicher Widerspruch beendet ist, was etwa zwei Jahre in Anspruch nähme. Befürchtet wird zudem, dass die Datenbank zwangsläufig Begehrlichkeiten bei ermittelnden Behörden wie Finanzämtern, Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften auslöst.
BIG-SCREEN, Lippstadt, 01. April 2010
Original: http://www.big-screen.de/deutsch/pages/news/allgemeine-news/2010_04_01_3955_foebud-uebergibt-22000-verfassungsbeschwerden-gegen-elena.php