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Innenministerium und DFB verteidigen WM-Datenerhebung

Das von Datenschützern heftig kritisierte Besteilverfahren für Fußball-Weltmeisterschafts-Tickets haben die deutschen Sicherheitsbehörden: maßgeblich mitgestaltet. Das Bundesinnenministerium (BMI) bestätigte, dass selbst die: Details der Datenerhebung des Ticketverfahrens zwischen:;-dem WM-Qrgardsationskommitee (OK);des Deutschen Fußbajibundes (DFB); und deutschen Sicherheitsbehörden abgestimmt worden sind. BMI-Sprecherin Gaby Kautz meinte, mit Blick auf die Sicherheitsinteressen Deutschlands zur WM 2006 sei die Erhebung:der Reisepass- oder Ausweisnummern erforderlich. Auch das': Geburtsdatum müsse abgefragt werden. Der Däteh-umfang beruhe auf einer Empfehlung des Ständigen Ausschusses zur Gewaltkonvention des Europarates sowie Erfahrungen der Ausrichter vergangener Welt- und Europameisterschaften. Um Hooligansam Besuch der Spiele zu hindern, sollen die Daten der Ticketbewerber mit: der beim DFB ^geführten Hausverbotsdätei/Stadionverbotsdatei abgeglichen Werden. Dieser Abgleich geschehe beim DFB- und nicht bei der Polizei, Kautz: »Ein solcher Abgleich ist auch bei der Zuteilung von Tickets für Länderspiele europaweit gängige Praxis«. Es sei nicht geplant, dass die vom DFB gesammelten persönlichen Daten, der Kartenbesteller vorsorglich den Sicherheitsbehörden übergeben werden. Dass die Besucherdaten dennoch in Polizeicomputern landen, wollte Kautz nichtausschließen. Sollte eine Straftat zu verhindern oder eine Gefahr für die öftentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren sein, könnten die vom DFB erhobenen Pers.onendaten der Polizei übermittelt:werden. Dies erlaube...das Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 3 Nr. 2). Darüber hinaus seien weitere Erhebungsbefugnisse gültig, z.B. § 163 Strafprozessordnung und die Gefah-renabwehrvorschriften der Landespolizeigesetze.

Ob diese Angaben zutreffen, kann bezweifelt werden, zumal Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der auch im Aufsichtsrat des OK sitzt, auf der 4. Sicherheitskonferenz zur WM 2006 im November 2004 in Berliner^ klärte: »Wir schaffen damit eine nationale Stelle, bei der alle Informationen und Analysen der zuständigen nationalen und internationalen: Sicherheitsbehörden zusammenlaufen und koordiniert werden^ Aus den. Informationen: entstehen nationale Lagebilder, die allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden«.

Kritik an dem Ticket-Vergabeverfahren äußerte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und hat dem DFB eine Abmahnungserklärung zugesandt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstießen gegen das Bürgerliche Gesetzbuch. So sei es unzulässig, von den Ticketinhaberh zu. verlangen, bei Film- und Fotoaufnahmen, im. Stadion der Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme »unwiderrufliche und »für aüe gegenwärtige.und zukünftigen Medien« zuzustimmen. Der DFB verweigerte jedoch das Unterschreiben der geforderten Unterlas-sungserklarung: »Wir nehmen die Abmahnung nicht hin und werden auch die Ünterlassungserklärüng nicht unterschreiben«. Die DFB-Juristen hätten die Abmahnung geprüft und festgestellt, dass sie rechtlich nicht haltbar sei, »Vor allem gehen wir davon aus, dass es überhaupt nicht im Sinne der Fans wäre, wenn wir auf die Unterlassungserklärung eingingen.« Der vzbv betreibe »Wortklauberei«. Der vzbv kündigte an, eine Klage gegen den DFB zu prüfen (vgl S. 11).

Der RFID-Einsatz wird von den Fußballfunktionären verteidigt. In der Arena auf Schalke 04 wird: seit ihrer Eröffnung die Technik eingesetzt.

Pressesprecher Gerd Voss ist begeistert: »Die Chips sind: praktisch fälschungssicher; wir merken sogar, wenn jemand mit einer durch den Zaun gesteckten Karte das Stadion betreten will«. Dann leuchte in der Nähe eines Drehkreuzes eine rote Lampe auf; ein Ordner könne dann die Karte persönlich überprüfen. Um die Vorgaben des OK erfüllen zu können, müssten nur noch kleinere Änderungen vorgenommen werden, »je nachdem, welche Daten noch zusätzlich auf den Chip kommen«. Denn hinter jeder einzigartigen Nummer einer Karte hänge eine Datenbank. Das spare Geld beim Ordnungspersonal und bei der Vergabe von Dauerkarten. Der Fußballclub müsse nicht jedes Jahr neue Karten zuschicken. Die Lesegeräte wüssten, wer die Dauerkarte bezahlt habe und wer nicht.

Datenschutznachrichten, Gießen, 01. Januar 2005
Original: Nicht bekannt

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