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Massenbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung noch nicht beim Gericht eingegangen

Datenschützer brauchen mehr Zeit zur Bearbeitung der Anträge

Die Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung liegt derzeit noch nicht beim Bundesverfassungsgericht vor. Das teilte die Bürgerrechtsorganisation FoeBuD heute in Bielefeld mit und bestätigte damit einen Bericht der Nachrichtenagentur dpa: "Diese Darstellung ist korrekt."

Bisher seien von freiwilligen Helfern in der Kanzlei, die mit der Klageführung beauftragt wurde, rund zwei Drittel der 30.000 Vollmachtsformulare bearbeitet worden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, von dem die Kampagne organisiert wurde, rechnet noch mit zwei bis drei Wochen Arbeit. Die Dokumente sollen dem Bundesverfassungsgericht im März übergeben werden.

Über die bereits vorliegenden Eilanträge gegen die Speicherung von Verbindungsdaten will das Gericht im März entscheiden. Diese wurden von den FDP-Politikern Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, mehreren Abgeordneten der Grünen und acht weiteren Klägern eingereicht.

Die Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung ist seit dem Jahreswechsel in Kraft. Telekommunikationsunternehmen und Provider müssen nun Informationen darüber aufbewahren, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder Internet in Kontakt stand.

de.internet.com, Berlin, 15. Februar 2008
Original: http://de.internet.com/index.php?id=2054615§ion=Security

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