Nach der Affäre um die mutmaßliche Bespitzelung von eigenen Mitarbeitern und von Journalisten durch die Telekom-Konzernspitze werden Forderungen nach mehr Datenschutz gestellt.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar hat mittlerweile eine offizielle Prüfung bei der Deutschen Telekom eingeleitet. Nachdem der Datenschutz in den letzten Jahren mit dem Argument eingeschränkt worden sei, man wolle mehr Sicherheit schaffen, werde jetzt immer deutlicher, dass „die maßlose Datenspeicherung selbst ein gravierendes Sicherheitsrisiko darstellt“, erklärte Schaar. Er fordere deshalb den Gesetzgeber nachdrücklich zur Stärkung der datenschutzrechtlichen Instrumente auf. Datenvermeidung und Datensparsamkeit seien die Gebote der Stunde.
Darüber hinaus fordert Schaar, den Bußgeldrahmen für die Ahndung von Datenschutzverstößen von derzeit 250.000 Euro (§ 43 BDSG) und 300.000 Euro (§ 149 TKG) deutlich zu erhöhen. Der Strafkatalog solle der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und den Risiken von Datenschutzverstößen Rechnung tragen.
Diese Forderungen werden zum Teil auch von der Opposition gefordert. So möchte FDP-Innenexperte Max Stadler die Konsequenz ziehen, dass möglichst wenig private Daten gesammelt werden dürfen. Denn je mehr Daten gesammelt würden, desto mehr bestünde die Gefahr des Missbrauchs.
Petra Pau (Die Linke) fordert „ein neues Datenschutzrecht, das den technischen Verlockungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird“. Dazu gehörten auch auch klar definierte Schutzrechte für Arbeitnehmer.
Der Verein FoeBuD, der sich für Informationssicherheit und Datenschutz einsetzt, wünscht sogar einen Neustart im Datenschutz. „Wir fordern die Legalisierung von Datenbanken. Das heißt, alles was bisher gesammelt wurde, muss gelöscht werden. Und Datenbanken dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Betroffenen wieder aufgebaut werden. Das wäre die Radikalforderung“, sagt die FoeBuD-Mitbegründerin Rena Tangens
DEMAL GmbH, Schwarzenbruck, 27. Mai 2008
Original: http://www.demal-gmbh.de/datenschutz/nachrichten/nachricht278.htm