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Geplante Änderungen im Vorfeld der Verfassungsbeschwerde

Gegen das umstrittene ELENA-System zur zwangsweisen Online-Übermittlung zahlreicher persönlicher Mitarbeiterdaten an die Deutschen Rentenversicherung wollen der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

Durch ELENA, den "Elektronische Entgeltnachweis" sollen die Personalmanagement-Abteilungen der Unternehmen ab 2012 Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter elektronisch übermitteln. Ziel ist unter anderem, die Bezüge von Sozialgeldern schneller und effizienter abzuwickeln. Allerdings gibt eshierzu zahlreiche datenschutzrechtliche Bedenken. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der bereits die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung mit vorangetrieben hatte, hat hierzu im Internet bereits mehr als 23.000 Unterschriften gegen ELENA gesammelt.

Die Bundesregierung ließ nun verlauten, dass man auch im Hinblick auf das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Details des Projektes ELANA auf den Prüfstand stellen will. Was genau hier geprüft werden soll und bis wann diese Prüfung abgeschlossen sein soll, war bisher allerdings nicht zu erfahren.

Sören Siebert

e-recht24, Berlin, 24. März 2010
Original: http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/6208-elena-verfassungsbeschwerde.html

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