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Meldegesetz: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Der Bundesrat hat das umstrittene Meldegesetz vorerst gestoppt. Bei den Ländern herrscht Einigkeit darüber, dass Meldebehörden erst dann die Herausgabe von Daten an Dritte erlaubt sein soll, wenn die Bürger ihr Einverständnis erklären.

Der Bundesrat hat am Freitag das im Sommer vom Bundestag beschlossene umstrittene Meldegesetz gestoppt. Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin einstimmig, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz ist umstritten, weil es nach Ansicht der Kritiker nicht genügend Schutz vor der Weitergabe von Adressdaten durch die Meldebehörden an Privatunternehmen bietet.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) erwartet eine „grundlegende Überarbeitung“ des umstrittenen Gesetzes. Beck sagte am Morgen im Deutschlandfunk, Datenschutzbedenken müssten stärker berücksichtigt werden. „Daten sind keine Ware, kein Handelsgut“, sagte er. Das Gesetz in seiner jetzigen Form würde es Einwohnermeldeämtern erlauben, persönliche Daten an Firmen und Adresshändler weiterzugeben, wenn die betroffenen Bürger nicht widersprechen.

Datenschützern gehen geplante Änderungen nicht weit genug

Der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundesrats hatten der Länderkammer empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen und eine Rückkehr zu der Einwilligungslösung zu verlangen. Datenschützern reicht das aber noch nicht. Sie fordern eine Verschärfung der Ausschussvorlage. Vor allem der Passus, wonach Firmen gegenüber den Ämtern erklären können, dass ein Bürger in die Datenweitergabe eingewilligt habe, stößt auf Kritik.

Beck sagte, er halte es „für notwendig, dass dieser Kritikpunkt sehr sorgfältig geprüft“ werde. Allerdings wies er darauf hin, dass es auch berechtigte Gründe gebe, Daten mit Einwilligung der Bürger weiterzugeben, etwa damit zu Jubiläen gratuliert werden könne.

AFP, dapd

faz.net, 21. September 2012
Original: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/meldegesetz-bundesrat-ruft-vermittlungsausschuss-an-11898225.html

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