Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern beraten über Vorratsdatenspeicherung, „Elena“ und Körperscanner.
Einen generellen Verzicht auf eine Massenspeicherung von Internet- und Telefondaten fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Da detaillierte Verbindungsdaten gespeichert würden, handele es sich um einen „sehr weitgehenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte“, sagte Schaar dem Westdeutschen Rundfunk (WDR). Anfang März hatten die Karlsruher Verfassungshüter das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Fassung für verfassungswidrig erklärt.
Eine Neuregelung wird es nach Angaben von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) so schnell nicht geben. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte sie: „Es ist vollkommen utopisch, bis zur Sommerpause eine Neuregelung zu erwarten. So funktioniert seriöse Gesetzgebung nicht.“ Sie wandte sich damit gegen Forderungen aus der Union. Auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte erklärt, er halte es für möglich und nötig, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Union befürchtet Sicherheitslücken, wenn Internet- und Telefondaten nicht mehr für Ermittlungszwecke im Kampf gegen Schwerkriminalität und Terrorismus gespeichert werden dürfen.
Weitere Themen der zweitägigen Tagung der Datenschutzbeauftragten in Stuttgart sind der umstrittene Einsatz von Körperscannern an Flughäfen und der Elektronische Entgeltnachweis („Elena“). Dafür müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Dagegen regt sich vermehrt Widerstand. Die Bundesregierung hat Nachbesserungen zugesagt, die nach Ansicht von Kritikern aber nicht ausreichen.
Eine geplante Verfassungsbeschwerde gegen die zentrale Speicherung dieser sensiblen Arbeitnehmerdaten findet immer mehr Unterstützer. Zwei Tage nach ihrer Freischaltung haben nach Angaben des Vereins FoeBuD, der den Protest mitorganisiert, schon 10 000 Menschen registriert. Die Organisatoren fordern eine vollständige Löschung. Die Beschwerde soll Ende März beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.
Focus Online, München, 17. März 2010
Original: http://www.focus.de/digital/multimedia/datenschuetzer-was-wird-aus-der-vorratsdatenspeicherung_aid_490569.html