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www.befreite-dokumente.de

Informationen aus den Bundesbehörden sind seit Anfang dieses Jahres allen Bürgern grundsätzlich frei zugänglich. Kaum einer nutzt das, Gebühren bis zu 500 Euro schrecken viele ab. Im Internet sind die ersten über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhaltenen Akten jetzt für jeden kostenlos einsehbar.

Der "Chaos Computer Club" (CCC) und der "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V." (FoeBuD) haben die Website www.befreite-dokumente.de eingerichtet, um die per IFG von den Behörden frei gegebenen Akten jederzeit und kostenlos zugänglich zu machen. Und um die Behörden "von doppelter Arbeit zu entlasten", wie auf der Website listig geschrieben steht.

Die beiden Vereine, die für die Freiheit von Kommunikation und Information eintreten (CCC) und Bürgerrechte und Demokratie stärken wollen (FoeBuD), machen mit ihrer Website das, was ihrer Forderung nach der Staat selbst tun sollte: Eine Plattform für alle behördlichen Informationen zu schaffen, zu der jeder Bürger Zugang hat.

Die Seite ist einfach und übersichtlich. Das liegt zum Teil daran, dass nur wenige Dokumente bisher zu finden sind, andererseits gibt es nur vier Subseiten, auf die man schauen muss: Akten suchen, beantragte Akten, eingereichte Akten und Anfrageideen. Konkrete Aktensuche nach Geschäftszeichen wie "as-ifg-511e" oder "as-ifg-511e-2006022040132" ist zwar umständlich, die Suche nach einzelnen Wörtern aus den Anträgen und Dokumenten funktioniert allerdings genauso gut.

Offenbar hohe Hürden für Bürger

Bisher jedenfalls scheinen die Hürden für eine Auskunft vielen Bürgern zu hoch zu sein. Einen Monat nach Inkrafttreten des "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes" waren nur 111 Anfragen gestellt worden, 22 Mal wurde eine Auskunft erteilt. Die übrigen Anfragen befanden sich damals entweder noch in Bearbeitung oder wurden abgelehnt. Die Zahl wurde auf eine kleine Anfrage eines FDP-Abgeordneten genannt, eine vollständige Übersicht aller Anfragen nach IFG wird nicht geführt.

Dem Gesetz nach hat jeder Bürger gegenüber Behörden und Einrichtungen des Bundes den Anspruch auf Information, auch ohne berechtigtes Interesse daran vorweisen zu müssen. Der Staat habe eine "wachsende Informationsmacht", steht in der Gesetzesbegründung, die Transparenz von Verwaltungsentscheidungen sei deshalb eine Voraussetzung für die "Wahrnehmung von Bürgerrechten".

Bundesdatenschutzbeauftragter begrüßt Website

Allerdings ist die Zahl der Beschwerden, die beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar eingegangen sind, fast höher als die Zahl der von Behörden beantworteten Anfragen. Mehr als 100 schriftliche Eingaben hat Schaar bis Ende April erhalten, dazu ungleich mehr telefonische Anfragen, die nicht gezählt werden. Schaar muss dafür sorgen, dass Streitfälle geklärt werden. Aus dem Büro des Datenschutzbeauftragten wird die Website befreite-dokumente.de "grundsätzlich positiv" bewertet und auch "aus Sicht des Datenschutzes" spreche grundsätzlich nichts dagegen, Informationen frei zugänglich zu veröffentlichen. Allerdings müsse man das bei jeder Informationen neu bewerten.

Das größte Problem liegt vermutlich darin, dass den Behörden selbst das Gesetz zum Teil noch immer nicht bekannt ist und das deutsche Amtsgeheimnis in deutschen Behördenstuben weiterhin höher bewertet wird als die Informationspflicht.

Deutschland Schlusslicht der Informationsfreiheit

Dabei ist Deutschland ein Nachzügler in Sachen Informationsfreiheit. In mehr als 50 Ländern weltweit gibt es entsprechende Gesetze, zum Teil schon seit Jahrzehnten. Innerhalb der OECD-Staaten ist Deutschland das letzte Land, das bisher noch an obrigkeitsstaatlichen Geheimhaltungsregeln festgehalten hatte. In der EU fehlt die Informationsfreiheit nur noch in Luxemburg, Malta und Zypern.

Auf der Website von CCC und FoeBuD sind bisher nur vier Dokumente veröffentlicht, die nach Inkrafttreten des IFG beantragt und übergeben wurden, ein paar weitere wurden in Nordrhein-Westfalen und Berlin beantragt, wo es - wie auch in Brandenburg und Schleswig-Holstein - schon seit mehreren Jahren entsprechende Gesetze auf Länderebene gibt.

Für jedes gelistete Dokument gibt es eine Beschreibung, ein Aktenzeichen, den Bearbeitungsstand (erhalten, beantragt, abgelehnt), die zuständige Behörde, Datum des Antrags und der Lieferung der Akte sowie die verlangten Gebühren und Auslagen. Das Dokument lässt sich als PDF- oder JPG-Datei herunterladen - kostenfrei und unkompliziert.

Jeder kann auf der Website nach Dokumenten suchen, ohne sich registrieren zu müssen - so anonym wie es die beiden Betreibervereine verlangen. Einzig zur Veröffentlichung von Akten, die im Zuge des IFG von Behörden herausgegeben wurden, verlangen die Betreiber eine Registrierung. Es geht darum, die Daten auf Plausibilität zu prüfen und ob rechtliche Dinge einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Formbrief zum Abschreiben

Auf der Seite finden sich Tipps zum Einscannen von Dokumenten, sowie Postadresse und Faxnummer von FoeBuD, die auch anbieten, das Einscannen zu übernehmen. Außerdem auf der Seite: Eine kurze Anleitung zum Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG mit einem Formschreiben, dass als Grundlage für eine einfache Anfrage vollkommen ausreicht.

Unter den veröffentlichten - oder "befreiten" - Dokumenten ist auch die Abweisung einer Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht gelistet. Ein Journalist hatte auf Herausgabe des Terminkalenders von Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) geklagt. Ein Terminkalender sei keine Akte lautete die spitzfindige Begründung des Gerichts. Die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht steht noch aus. Das Ergebnis wird bei den "befreiten Dokumenten" nachzulesen sein.

Nicolai Kwasniewski

Financial Times Deutschland, Hamburg, 12. Mai 2006
Original: http://www.ftd.de/technik/it_telekommunikation/64362.html

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