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Europa-Parlament für Vorratsdatenspeicherung

Verbindungsdaten sollen 6 bis 24 Monate gespeichert werden

Das Europäische Parlament hat der geplanten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten in erster Linie grünes Licht gegeben. Die Pläne sind äußerst umstritten, Datenschützer sehen darin einen unverhältnismäßigen und damit verfassungswidriger Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis und in den Datenschutz.

Dem Richtlinienvorschlag zufolge sollen Telekommunikationsverbindungsdaten 6 bis 24 Monate lang gespeichert werden, so dass Polizeien und Geheimdienste auch im Nachhinein Zugriff auf die entsprechenden Daten haben. Ein entsprechender Antrag fand im Parlament eine Mehrheit.

Bei Datenschützern, Bürgerrechtlern und Verbänden waren die Pläne auf zum Teil harsche Kritik gestoßen. Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), kritisiert im Vorfeld den Beschluss der EU-Justizminister, da über Monate hinweg minutiös nachvollzogen werden könne, "wer wo im Internet gesurft hat, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail kommuniziert hat, wer wann welche Online-Dienste in Anspruch genommen hat". Mit der Umsetzung der Pläne sei die "Schwelle von der freiheitlichen Informationsgesellschaft zum digitalen Überwachungsstaat überschritten", so Weichert.

Auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Verband der Anbieter von Telekommunikation (VATM) sowie die Attac AG Wissensallmende, der FoeBuD und der Chaos Computer Club hatten im Hinblick auf die Entscheidung im Parlament protestiert.

golem.de, Berlin, 14. Dezember 2005
Original: http://www.golem.de/0512/42195.html

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