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Ex-Innenminister Baum für Datenschutz-Protestbewegung

Baum spricht von Selbstverteidigung

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat zur Bildung einer neuen Protestbewegung aufgerufen, die sich für den elektronischen Datenschutz einsetzt. "Wir müssen zur Selbstverteidigung übergehen", fordert der Anwalt.

Gerhard Baum tritt für eine neue Protestbewegung für den Datenschutz in Deutschland ein. Das schreibt er in einem Gastbeitrag für den Datenschutzverein Foebud. Baum war in der sozial-liberalen Koalition unter Helmut Schmidt Innenminister. "Ich plädiere für eine Datenschutzbewegung nach dem Vorbild der erfolgreichen Umweltbewegung." Zahlreiche vor allem jüngere Menschen wendeten sich gegen Elemente des Überwachungsstaates und der Überwachungsgesellschaft. Diese Chance sollte jetzt genutzt werden, so Baum.

Der Linksliberale spart in dem Beitrag nicht mit indirekter Kritik an der Datenschutzpolitik der schwarz-gelben Koalition, die jetzt die Arbeitnehmerdatenbank Elena zugelassen hat. Das Elena-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) war schon von der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder gestartet worden. Neben Angaben zu Gehalt und Sozialabgaben werden in Elena auch Kündigungsgründe wie Abmahnungen und detaillierte Angaben zur Art der Fehlzeiten festgehalten und damit auch die Abwesenheit am Arbeitsplatz wegen legaler und illegaler Streiks. Jede neue große Datenbank, so Baum über Elena, trage die Dynamik eines Abbaus des Datenschutzes in sich, weil sie Zugriffsbegehrlichkeiten wecke. "Wir müssen zur Selbstverteidigung übergehen", schreibt er.

Auch jede neue technische Maßnahme wie zum Beispiel der Körperscanner, werde ohne große Überlegung als Sicherheitsgewinn erwogen, obwohl nicht abzusehen sei, wie die damit verbundenen offenen Fragen beantwortet werden. Eines ist dabei laut Baum jedoch vorauszusehen: "Wir werden hier erneut über den Tisch gezogen."

Baum gehört zu den Kräften hinter der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Union und FDP haben die Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag zwar ausgesetzt, aber "zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit" können die Daten weiter genutzt werden.

golem.de, Berlin, 22. Januar 2010
Original: http://www.golem.de/1001/72595.html

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