Noch kann jeder an der Verfassungsbeschwerde gegen die Arbeitnehmerdatenbank Elena teilnehmen. Datenschützer haben dafür eine Onlineplattform bereitgestellt. Die Zeit wird knapp.
Die Datenschutzorganisation FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) hat eine Website online gestellt, mit der die Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Arbeitnehmerdatenbank Elena unterzeichnet werden kann. FoeBuD spricht von einer Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten, die verhindert und gelöscht werden müsse.
Das Elena-Verfahren für den elektronischen Entgeltnachweis war als Jobcard von der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder gestartet worden. Seit 1. Januar 2010 sollen die Arbeitgeber für jeden Arbeiter und Angestellten einmal monatlich einen Datensatz an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Darin enthalten sind Angaben zu Gehalt, Sozialabgaben, Kündigungsgründe wie Abmahnungen und Angaben zu den Fehlzeiten auch im Falle von Streiks. Eine "Arbeitsverweigerung" als Kündigungsgrund bleibt beispielsweise solange als Makel bei Elena gespeichert, bis ein möglicher Widerspruch des Arbeitnehmers und ein Arbeitsgerichtsprozess beendet seien, was etwa zwei Jahre dauern könne, rechneten die Datenschützer vor.
Rena Tangens vom FoeBuD sagte Golem.de: "Wir mussten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung abwarten, weil wir uns darauf beziehen. Das gibt uns auch die Handhabe, weil darin steht, dass eine Speicherung von so vielen Daten nur ausnahmsweise erfolgen kann." Diese Ausnahme wäre mit einer möglichen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zur Telekommunikation schon da, eine weitere wäre nicht zulässig. Tangens: "Deswegen stehen die Chancen für die Elena-Verfassungsbeschwerde auch ziemlich gut." Das Durcharbeiten der 120 Seiten starken Urteilsbegründung zur Vorratsdatenspeicherung habe die FoeBuD-Juristen lange beschäftigt.
Jeder Unterstützer der Verfassungsbeschwerde müsste sein PDF ausdrucken und per Post abschicken. Gültig sei leider nur die Schriftform. Die Verfassungsbeschwerde wird am 31. März 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Zeit wird knapp, da das Gesetz am 1. April 2009 in Kraft trat und für Verfassungsbeschwerden eine Frist von einem Jahr gilt.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die bislang nur eine Einschränkung von Elena wollte, ist bei der Berliner Datenschutzrunde klarer von der Datensammlung abgerückt. Nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung sei es sehr fraglich, ob das Sammeln all dieser Daten geboten wäre, sagte sie.
golem.de, Berlin, 15. März 2010
Original: http://www.golem.de/1003/73842.html