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Verfassungsbeschwerde kann ab heute unterstützt werden

Der Protest gegen die Volkszählung 2011 geht in die heiße Phase. Online kann die Verfassungsbeschwerde von Datenschützern und Bürgerrechtlern ab sofort unterstützt werden. Eine Massenverfassungsbeschwerde ist jedoch nicht geplant.

Ab dem heutigen Dienstag um 12:00 Uhr kann die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 unterstützt werden. Der Datenschützer Padeluun sagte Golem.de: "Man kann mit einer Unterstützerunterschrift bestätigen, dass man das gut findet. Wir machen keine Massenverfassungsbeschwerde, weil wir das Verfassungsgericht nicht mit immer denselben Geschichten nerven wollen. Im FoeBuD-Petitionstool können Unterstützer klicken und ihre Adresse angeben." Die Webseite zum Protest gegen die Volkszählung 2011 ist unter zensus11.de zu finden.

Die Bürgerrechtsorganisation FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) und andere Gruppen hatten zuletzt am 31. März 2010 über 22.000 direkte Unterstützer für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Arbeitnehmerdatenbank Elena gesammelt und diese in 60 Aktenordnern beim Bundesverfassungsgericht abgegeben.

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gemeinsam mit der Rechtsanwältin Eva Dworschak erarbeitet. Für die Volkszählung kann bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet werden. Bei Auskunftsverweigerung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Gefragt wird dabei auch nach der Religionszugehörigkeit. Eine Zuordnung der Daten sei über eine eindeutige Personenkennziffer möglich, kritisiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Eine solche Ordnungsnummer habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten.

"Die dabei entstehende Sammlung sensibler Informationen wie zum Beispiel Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit ohne eine echte Anonymisierung ist höchst bedenklich. Das Zensusgesetz bewerten wir in seiner jetzigen Form als klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung", sagte Michael Ebeling vom Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Die Erhebung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft wurde von den Kirchenvertretern gefordert.

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom August 2006 wird die Volkszählung 2011 schätzungsweise 300 Millionen Euro kosten. Jörg Berres, Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, ging im April 2009 von etwa 750 Millionen Euro für das Großprojekt aus.

Achim Sawalls

golem.de, Berlin, 22. Juni 2010
Original: http://www.golem.de/1006/75940.html

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