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Online-Appell

In 24 Stunden über 110.000 gegen neues Meldegesetz

Ein Appell von Campact und VZBV macht Druck auf den Bundesrat, das neue Meldegesetz abzulehnen. Die Initiatoren empören sich zugleich über Äußerungen von Hans-Peter Uhl (CSU), der das Gesetz ernsthaft mit Anfragen für Klassentreffen begründete.

Innerhalb rund eines Tages haben über 110.000 Menschen einen Appell gegen das neue Meldegesetz unterzeichnet. Gegenwärtig zählt der Online-Appell 110.042 Unterstützer. Die Initiatoren sind das Kampagnennetzwerk Campact, die Bürgerrechtsorganisation Foebud und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Im Text der Kampagne heißt es: "Ich fordere Sie auf: Sorgen Sie im Bundesrat dafür, dass Meldeämter Daten nicht an Werbetreibende, Adresshändler und Auskunfteien weitergeben dürfen, es sei denn, die betreffende Person hat dem ausdrücklich zugestimmt."

Zugleich wandten sich die Unterzeichner gegen Aussagen des CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl, der die Öffnung der Meldedaten mit der Organisierung von Klassentreffen begründete.

Uhl sagte im Deutschlandfunk: "Sie wollen eine Abiturfeier machen und suchen noch zwei ehemalige Mitschüler und wissen nicht, wo die hingezogen sind. Jetzt müsste das Einwohnermeldeamt entweder einen Brief oder eine Mail oder was auch immer schreiben, um diese Einwilligung einzuholen. Das ist in der Praxis nahezu unmöglich, wenn man daran denkt, dass allein in einer Stadt wie München circa 100.000 Anfragen von Bürgern im Jahr vorkommen. Es geht also nicht um die Werbewirtschaft; es geht darum, dass Einzelanfragen von Bürgern, die legitim in aller Regel sind, beantwortet werden müssen."

Susanne Jacoby von Campact kommentierte: "Es geht nicht um Anfragen von ehemaligen Mitschülern oder Familienangehörigen, sondern um die Weitergabe von Daten an Werbetreibende und Adresshändler. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf war dies nur mit vorheriger Einwilligung möglich. Nun soll die Weitergabe von Daten die Regel sein. Widersprüche gegen die Weitergabe sollen nicht greifen, wenn bereits vorhandene Adressdaten aktualisiert werden." Da für eine Melderegisterauskunft stets bereits vorhandene Daten benötigt würden, gelte der Widerspruch also praktisch nie.

Achim Sawall

golem.de, Berlin, 10. Juli 2012
Original: http://www.golem.de/news/online-appell-in-24-stunden-ueber-110-000-gegen-neues-meldegesetz-1207-93108.html

© WWW-Administration, 12 Jul 12