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Adresshandel

Bundesrat versagt bei Überarbeitung des Meldegesetzes

Die groß angekündigten Änderungen im Meldegesetz bleiben bislang aus. "Wir fordern eine strenge Zweckbindung, die dieser Vorratsdatenspeicherung von Adressen endlich einen Riegel vorschiebt", fordert das Bündnis "Meine Daten sind keine Ware".

Die von den Ausschüssen des Bundesrates vorgeschlagenen Änderungen im Meldegesetz können einen wirksamen Schutz der Meldedaten der Menschen nicht gewährleisten. Das gab das Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" am 18. September 2012 bekannt. Die Länder müssten sich dafür einsetzen, dass Einwilligungen in die Datenweitergabe von betroffenen Bürgern nur gegenüber der Meldebehörde erteilt und widerrufen werden können, erklärt das Bündnis, zu dem das Kampagnennetzwerk Campact, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Datenschutz- und Bürgerrechtsverein Foebud und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz gehören.

Die Vorschläge der Bundesratsausschüsse sehen bislang nur vor, dass die Einwilligungen in die Datenpreisgabe durch die anfragenden Unternehmen eingeholt werden sollen und der Meldebehörde lediglich "auf Verlangen" vorgelegt werden müssen. "Grundsätzlich muss gelten, dass jegliche Melderegisterauskünfte ohne rechtliches Interesse nur mit Einwilligung des Betroffenen erteilt werden dürfen", sagte VZBV-Chef Gerd Billen. "Eine wirksame Durchsetzung dieses Prinzips ist nur möglich, wenn Einwilligungen direkt beim Meldeamt erklärt werden müssen."

Wenn die Unternehmen die Einwilligung für die Meldedatenabfrage bei den Betroffenen einholen können, würde das den Datenschutz bei den Meldeämtern ins Chaos stürzen, betonte Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. "Die Meldeämter wären nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Einwilligungserklärungen wirksam zu prüfen."

"Adressen, die zu rechtlichen Zwecken beim Meldeamt abgefragt wurden, dürfen danach keinesfalls in einen kommerziellen Adressenpool kopiert werden. Wir fordern eine strenge Zweckbindung, die dieser Vorratsdatenspeicherung von Adressen endlich einen Riegel vorschiebt", sagte Rena Tangens vom Foebud. Susanne Jacoby erklärte, dass ein "strenges Meldegesetz, das den Schutz der Meldedaten tatsächlich gewährleistet", nötig sei.

Jan Korte, Innenexperte der Partei Die Linke, nannte die Ländervorschläge "absolut unzulänglich." Die Bundesratsvorschläge würden eher den Datenhunger der Werbebranche und der Adresshändler stillen und nicht den Schutzbedürfnissen der Bürger entsprechen. Melderegister seien weder Datenpool privater Unternehmen noch Archivanlage für die Sicherheitsbehörden.

Nötig seien die deutliche Beschränkungen der Meldedaten auf ein absolutes Minimum, die Herausnahme der Hotelmeldepflicht, die Nichtwiedereinführung der Vermieter-Mitwirkungspflicht und eine viel schärfere Zweckbindung.

Achim Sawall

golem.de, Berlin, 18. September 2012
Original: http://www.golem.de/news/adresshandel-bundesrat-versagt-bei-ueberarbeitung-des-meldegesetzes-1209-94638.html

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