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Bundestag entscheidet morgen über EU-Richtlinie

Der Bundestag stimmt morgen über einen Gruppenantrag mit dem Titel "Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" ab. 130 Abgeordneten von FDP, Grünen und der Linken fordern die Bundesregierung auf, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat. Irland und die Slowakei haben vor kurzem Klage gegen die Richtlinie erhoben.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2006 sieht vor, dass künftig zur Erleichterung der Strafverfolgung das Telekommunikationsverhalten aller EU-Bürger bedarfsunabhängig aufgezeichnet und mindestens ein halbes Jahr lang vorgehalten werden soll. Insbesondere soll überwacht werden, wer wann mit wem telefoniert und per Email oder SMS kommuniziert hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bislang dürfen nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten gespeichert werden. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Beratungsstellen und Journalisten wichtig ist. Der nun zur Abstimmung stehende Bundestagsantrag rügt, dass die EG über keine Regelungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung verfüge. Die künftige Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf diesen Gebieten müsse bewahrt werden. Auch Abgeordnete der Regierungskoalition wie Siegfried Kauder (CDU), Günter Krings (CDU), Peter Danckert (SPD) und Jörg Tauss (SPD) sowie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zweifeln an der Rechtsgrundlage der Richtlinie. Vor dem EU-Gerichtshof klagen Irland und die Slowakei gegen die geplante Rundum-Überwachungspflicht.

"Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verstößt gegen das Grundgesetz", erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Er verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, in dem "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" betont wird. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, für eine Überprüfung der Richtlinie zu stimmen. Ein Musterbrief, den besorgte Bürger an ihre Abgeordneten schicken können, findet sich auf der Website des Arbeitskreises. Am Samstag fand in Berlin eine Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung und gegen Überwachung statt.

Richard Joos

Gulli, Bochum, 19. Juni 2006
Original: http://www.gulli.com/news/vorratsdatenspeicherung-2006-06-19/

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