Wolfgang Schäuble macht momentan wieder verstärkt von sich reden: Sein Statement, er sei ja "anständig" und müsse daher keine Polizeitrojaner fürchten, macht momentan die Runde durch die Blogs. Neben solchen Peinlichkeiten versucht der Innenminister jedoch auch, einige rechtliche Fakten zu schaffen, die Bedenken bei FoeBuD und Stop1984 hervorrufen. Den USA soll verstärkter Zugriff auf persönliche Daten von Deutschen gewährt werden.
FoeBuD und Stop1984 lehnen den "Daten-Ausverkauf" entschieden ab. Stattdessen müssten sich Deutschland und die EU dafür einsetzen, dass Daten von Europäern in den USA gesetzlich geschützt werden und dass vor den amerikanischen Gerichten gegen Missbrauch und Fehlentscheidungen der amerikanischen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste geklagt werden kann.
Die Bürgerrechtler werfen Schäuble insbesondere vor zu ignorieren, dass die USA alle ihnen übermittelten Informationen dazu nutzen, um
In den USA gibt es keinen gesetzlichen Schutz personenbezogener Daten und keine gerichtliche Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten von Europäern. Die Verwendung personenbezogener Daten ist weder sachlich noch zeitlich oder mengenmäßig nennenswert begrenzt. Vorschriften über den Umgang von Geheimdiensten mit den Daten von Nichtamerikanern gibt es nicht oder sie werden geheim gehalten. Die wenigen vorhandenen Schutzgesetze sind auf amerikanische Staatsangehörige beschränkt. Mit dem Argument der nationalen Sicherheit nimmt der Präsident der USA für sich in Anspruch, Entscheidungen frei von jeder Kontrolle treffen zu dürfen.
Das Datenschutzniveau des transatlantischen Partners bewege sich auf dem Niveau eines Schwellenlandes, so die Bürgerrechtler:
Eine internationale Vergleichsuntersuchung von Privacy International aus dem Jahr 2006 zu dem Ergebnis, dass das Datenschutzniveau der USA etwa dem von Thailand und den Philippinen entspricht. Es gebe in den USA "wenige Sicherungen und eine verbreitete Überwachungspraxis". In keinem anderen Land sei der gesetzliche Schutz persönlicher Daten und die unabhängige Kontrolle der Datenverarbeitung so gering wie in den USA.
Neben diesen Bedenken gebe es auch kein berechtigtes Bedürfnis nach einem verstärkten Datenaustausch. Schon heute bestehen Rechtshilfeabkommen zwischen der EU sowie Deutschland und den USA, welche die Zusammenarbeit im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren ermöglichen. Schon diese Abkommen versäumen es, die Sicherheit der betroffenen Europäer zu gewährleisten, weil die USA mit den erhaltenen Daten beliebig verfahren können und die Verwendung der Informationen weder gerichtlich noch von einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten kontrolliert wird.
FoeBud und Stop1984 verwahren sich dagegen, dass der Bundesinnenminister Grundrechte weiter ausverkauft. Der Bundesinnenminister wird aufgefordert, sich im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft dafür einzusetzen, dass Daten von Europäern in den USA endlich gesetzlich geschützt werden und vor den amerikanischen Gerichten gegen Missbrauch und Fehler der amerikanischen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste vorgegangen werden kann. Diese rechtsstaatlichen Mindeststandards für Europäer und andere Nichtamerikaner müssen in den USA allgemein eingeführt werden, auch für Daten, welche die USA selbst erheben. Weiterhin sollen Verträge mit den USA und anderen Staaten, die in Grundrechte der Bürger eingreifen, nur mit vorheriger parlamentarischer Zustimmung beschlossen werden. Dass dieses demokratische Grundprinzip gegenwärtig nicht gewährleistet ist, muss bei den Menschen auf Unverständnis stoßen und die Politikverdrossenheit der Menschen weiter bestärken.
Richard Joos
Gulli, Bochum, 12. Februar 2007
Original: http://www.gulli.com/news/stop1984-und-foebud-gegen-2007-02-12/