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Songwriters Association of Canada schlägt Filesharingsteuer vor

Michael Geist hält dagegen

Die Organisation SAC schlägt für alle Internetteilnehmer eine Steuer von fünf Kanadischen Dollar pro Monat vor. Im Gegensatz zur Kulturflatrate, die Idee dazu wurde vor geraumer Zeit unter anderem vom FoeBuD vorgebracht, bezieht sich der Vorschlag der SAC nur auf Musik. Die Kulturflatrate wie auch die Filesharingsteuer würde leider auch solche Personen treffen, die grundsätzlich keine Musik herunterladen wollen. Die so gesammelten Gelder würden über Verwertungsgesellschaften an die jeweiligen Firmen und Künstler verteilt werden. Der populäre kanadische Rechtsexperte und Blogger Michael Geist hat sich kürzlich zu dem Thema zu Wort gemeldet.

Auch wenn dieser Vorschlag Filesharing teilweise legalisieren könnte, hält Michael Geist von der Idee überhaupt nichts. Es bleibt unklar warum Unbeteiligte die jeweilige Industrie finanziell unterstützen sollen, wenn sie an dieser Distributionsform überhaupt kein Interesse haben. Mike Masnick von TechDirt bringt überdies zum Ausdruck, dass es neben dieser Zwangssteuer noch andere Möglichkeiten gibt, Musik mit Erfolg zu vertreiben. Die Labels wie auch die Interpreten können anderweitig finanziell entlohnt werden. Geist kritisiert, dass er mit den herkömmlichen Steuerabgaben bereits Kindergärten und Schulen bezahlt, die seine Kinder nie von innen gesehen haben. Wenn er jetzt schon so vielen kulturellen Einrichtungen wie Museen oder Theatern den Betrieb ermöglicht, warum dann in Zukunft noch mehr bezahlen? Darüber hinaus könnte dieser Schritt andere Firmen im Schneeballsystem dazu anregen, ihrerseits die Einführung von zusätzlichen Steuern vorzuschlagen. Zeitungsverlage könnten eine Steuer auf ihre News erheben, Verlage von Kochbüchern könnten Abgaben verlangen, weil so viele Rezepte kostenfrei im Netz verfügbar sind etc. Michael Geist kann kein Ende absehen, sollte dieser Vorschlag in die Realität umgesetzt werden. Zumindest hätte dieses Konzept den Vorteil, dass man demnach MP3s ohne Angst sharen und downloaden könnte. Bei einem Anteil von 98% der Downloads, die per P2P realisiert wurden, scheint das Interesse an frischer Musik und der Nutzung dieser Technologie ungebrochen zu sein.

Im Fall der Kulturflatrate soll gegen die Erhebung einer obligatorischen monatlichen Gebühr im Gegenzug digitale Inhalte wie Musik, Filme, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Bilder legal aus dem Internet bezogen werden können. Entstanden war dieser Ansatz auf Grund der Kritik an der noch immer häufig verwendeten DRM-Praxis und der damit verbundenen Gängelung der zahlenden Kunden. Teilweise existieren auch heute schon Pauschalabgaben zu Gunsten der GEMA, etwa beim Kauf von DVDs, CDs, CD-Brennern etc. Fraglich ist auch, würde man auf diese Einnahmen für den Fall der Einführung der Kulturflatrate tatsächlich verzichten wollen?

Lars Sobiraj

Gulli, Bochum, 27. Februar 2008
Original: http://www.gulli.com/news/songwriters-association-of-2008-02-27/

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