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Kabinett beschließt Novelle des BKA-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat heute nach monatelangen Diskussionen die Neuregelung der umstrittenen BKA-Gesetze abgenickt. Mit der Novelle sollen die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes erheblich ausgeweitet werden. Damit soll unter anderem die Videoüberwachung von Wohnungen und die Online-Durchsuchung privater Computer ermöglicht werden. Wegen der geplanten Online-Durchsuchung hatte es in der Vergangenheit viel Streit zwischen den Ministerien gegeben. Höchstwahrscheinlich muss man zudem aufgrund der Beschwerden der SPD-Fraktion noch einige Regelungen im parlamentarischen Verfahren abändern. Wie üblich wird die eklatante Ausweitung der Möglichkeiten des BKA mit dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus begründet.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat für die Online-Durchsuchung enge Grenzen vorgeschrieben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) setzte in den vorangegangenen Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministerien durch, dass für die Installation der Überwachungssoftware die Wohnung nicht betreten werden darf. Der SPD-Politiker Sebastian Edathy forderte, der Kabinettsbeschluss müsse im Parlament so umgesetzt werden, dass "kein Schnüffelstaat" entstehe. Er setzte sich zudem für eine Balance zwischen den Sicherheitsinteressen und dem Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte ein.

Umstritten ist auch noch immer die geplante Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass BKA-Ermittler bei der Beobachtung von Wohnungen die Überwachung von Unschuldigen und Unverdächtigen in Kauf nehmen dürfen, was bei der SPD ebenfalls auf Widerstand gestoßen ist. Auf Kritik stößt das Gesetz auch bei den Grünen. Volker Beck sprach einem "schwarzen Tag für die Bürgerrechte".

Den Politikwissenschaftler Florian Glatzner vom FoeBuD e.V. hat der heutige Beschluss nicht wirklich überrascht. In einem Telefongespräch mit der Redaktion der Gulli News sagte er, dass man diese Entscheidung nicht für allzu wichtig nehmen sollte. Die Gesetze würden noch immer durch den Bundestag und nicht durch das Kabinett beschlossen. Man müsse nun also abwarten, was der Bundestag diesbezüglich im Detail diskutieren und entscheiden wird.

Florian Glatzner hat im Rahmen seiner Magisterarbeit "Die staatliche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung - Spielräume und Grenzen" die Frage behandelt, ob und wann Videoüberwachung zur Kriminalitätsbekämpfung sinnvoll angewendet werden kann. Die PDF-Datei kann bei Interesse von hier heruntergeladen werden.

Bundesinnenminister Schäuble indes zeigte sich mit der Entscheidung sehr zufrieden:

"Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf stellt einen maßgeblichen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland dar. Wie im Koalitionsvertrag verabredet, schaffen wir die erforderlichen Befugnisse des Bundeskriminalamts im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. (...)

Mit Verwunderung habe ich die öffentlichen Debatten der vergangenen Wochen beispielsweise in Bezug auf die Regelung zur optischen Wohraumüberwachung verfolgt. (...)

Dem Bundeskriminalamt soll im Rahmen der Online-Durchsuchung gestattet werden, unter bestimmten, sehr eng umrissenen Voraussetzungen durch den Einsatz technischer Mittel, das heißt durch entsprechende Programme, Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme mit den Vorgaben unserer Verfassung im BKA, Novelle, Gesetz, Kabinett, Überwachung, AdlerEinklang steht, ist damit gewährleistet, dass das Bundeskriminalamt Schritt halten kann mit der Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen. Ich halte dies für einen wesentlichen Fortschritt."

Ob ihm die meisten Bürgerinnen und Bürger da beipflichten werden? Den Gesetzentwurf kann man als PDF-Dokument von hier beziehen.

Gulli, Bochum, 04. Juni 2008
Original: http://www.gulli.com/news/kabinett-beschlie-t-novelle-2008-06-04/

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