Die Abmahnung von simonym, einem Berliner Anbieter für anonyme SIM-Karten, geht in die nächste Runde. T-Mobile warf dem Betreiber Norbert Auler vor, er hätte die von ihm anonymisierten SIM- Karten des Konzerns nicht vertreiben dürfen. Noch bis zum 30. September hatte man bei simonym nach Einlegen des Widerspruchs gehofft, das Verfahren wäre endgültig ausgestanden. Dann trudelte der Mahnbescheid der beauftragten Rechtsanwaltskanzelei ein, die das Honorar für die Abmahnung in Höhe von 1379,00 EUR eintreiben will. Der Fall erinnert ein wenig an den Kampf von David gegen Goliath und wird in absehbarer Zeit vor Gericht verhandelt.
Wie wir im Verlauf unseres Interviews berichteten, wurde simonym bereits Ende Juni 2008 die Abmahnung zugestellt. T-Mobile vertritt die Auffassung, man hätte mit dem Verkauf der Prepaidkarten gegen die AGBs des Konzerns verstoßen. Auch sei nach Ansicht von T-Mobile der Verkauf der ungenutzten SIM-Karten auf gewerblicher Basis durch Dritte nicht legal, ohne die Unternehmensleitung zuvor um Erlaubnis zu bitten. Nachdem sich Herr Auler juristisch beraten ließ, gab er die vom Anwalt abgeänderte Unterlassungserklärung ab. Die Rechtspflicht wurde dabei nicht anerkannt. Die Unterlassungserklärung wurde zudem ohne eine Erwähnung der Kostennote abgegeben. Die T-Mobile Deutschland GmbH akzeptierte die Unterlassungserklärung trotzdem. Im August erhielt man ein Schreiben von den abmahnenden Anwälten, in dem diese mit Hinweis auf die Fristsetzung um die Begleichung der Abmahnkosten bat. Der Betreiber von simonym sah sich nicht in der Lage das Honorar zu überweisen, was am Ende den Mahnbescheid nach sich zog.
Norbert Auler dazu: "Mein Angebot hat bei weitem nicht so viel an Gewinn abgeworfen, dass diese Kosten ohne weiteres bezahlt werden könnten. Für mich ist es damit nicht mehr möglich, dieses Angebot weiterhin zu betreiben. Es wäre aber ausgesprochen wünschenswert, wenn die Rechtslage für etwaige Nachfolger geklärt werden würde, um ein gewisses Maß an Rechtssicherheit zu erlangen, weswegen gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben werden wird, damit T-Mobile Klage erheben muss."
Im Gespräch mit der gulli Redaktion gab sich Herr Auler in Hinblick auf den Gerichtstermin recht zuversichtlich. Die Richter werden zunächst prüfen müssen, ob der angesetzte Streitwert in Höhe von 50.000 Euro angemessen war. Außerdem wird das Gericht im Rahmen des Verfahrens die Rechtmäßigkeit des Angebotes von simonym untersuchen. Um das Verfahren durchführen zu können, benötigt man allerdings die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Form von Spenden. "Diese werden alleine für das Verfahren verwendet werden und wenn ein Überschuss verbleibt, wird das Geld an den FoeBuD e. V. gespendet. Spender werden auf Wunsch natürlich namentlich benannt." Wer spenden will, kann dies direkt über den PayPal-Button der Webseite tun. Auf Anfrage kann die Spende auch per Überweisung durchgeführt werden. Manchen Beobachtern stellt sich noch immer die Frage, warum sich ein Telekommunikationsunternehmen gegen den anonymisierten Vertrieb ihrer SIM-Karten stellt, die sonst womöglich keine Abnehmer fänden. Die Freiheit jeglicher Kommunikation sollte doch im Regelfall im Interesse eines solchen Anbieters liegen. Hat man in Bonn etwa noch nichts von Netzneutralität gehört?
Man darf gespannt sein, ob in diesem ungleichen Zweikampf der Berliner David dem übermächtigen rosa Goliath ein Schnippchen schlagen kann.
Am 31.10.2008 erreichte den Betreiber von simonym ein Schreiben vom Landgericht Berlin, welches die Mahnsache vom AG Euskirchen übernommen hat. Die entsprechenden Gerichtskosten wurden bereits von T-Mobile einbezahlt. Die Vermutung liegt also nahe, dass das Unternehmen folgerichtig auch die Klage anstreben wird. Das Landgericht Berlin hat dem Kläger nun zwei Wochen eingeräumt, um "einen Klageantrag zu formulieren". gulli wird weiterhin über den Verlauf des Verfahrens berichten.
Ghandy
Gulli, Bochum, 03. November 2008
Original: http://www.gulli.com/news/simonym-t-mobile-l-sst-2008-11-03/