Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ tritt mit Änderungsforderungen zum Meldegesetz an den Bundesrat heran. Das Gesetz darf nicht der Werbebranche dienen, sondern muss die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen schützen – jede Einwilligung zur Datenweitergabe müsse dem Meldeamt vorliegen und genau prüfbar sein. Abgefragte Daten dürften nicht für Andere zugänglich gemacht werden.
Am Freitag, den 21. 9. findet eine Bundesratssitzung statt, in der man sich unter anderem mit der anstehenden Überarbeitung des Meldegesetzes beschäftigen wird. Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“, eine gemeinsame Initiative von Campact (Kampagnennetzwerk), dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZVB), Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V. (FoeBuD) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, fordert vom Staat einschneidende Änderungen im Meldegesetz.
Das Bündnis sieht die von den zuständigen Bundesratsausschüssen vorgeschlagenen Änderungen der derzeitigen Gesetzeslage als zu geringfügig an und meint, diese würden nicht ausreichen, um dem Bürger nicht genügend Schutz bezüglich seiner Meldedaten gewähren. Der Bundesrat schlägt vor, dass Einwilligungen zur Verwendung von Meldedaten von den Unternehmen bei den betroffenen Personen einzuholen seien und nur in dem Fall, dass es das Meldeamt ausdrücklich verlangt, diesem vorzulegen seien. Diese Regelung stößt auf Ablehnung bei „Meine Daten sind keine Ware“: Die Betroffenen sollten ihre Einwilligungen der Meldebehörde direkt erteilen und ausnahmslos jede Melderegisterauskunft habe dann über das Meldeamt zu laufen. Das würde dem Amt die Übersichtlichkeit bewahren und außerdem die Möglichkeit geben, Einwilligungserklärungen hinreichend auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Das Bündnis fordere, so Susanne Jacoby (Campact), „ein strenges Meldegesetz“. Die Zweckbindung von weitergegebenen Meldedaten sei von größter Wichtigkeit, um die Vorratsdatenspeicherung beispielsweise in kommerziellen Adressenpools zu unterbinden. Die Partei Die Linke, vertreten durch Jan Korte, kritisiert, dass mit der Weitergabe von Meldedaten anhand der bisher eingegangenen Bundesratsvorschläge die Werbebranche und Adresshändler bedient würden, man jedoch nicht den Schutzbedürfnissen der Bürger nachkomme. Einmal abgefragte Daten dürften niemals kommerziellen Pools zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt fordert man, was das Melderegister betrifft, eine deutliche Beschränkung der Daten und eine Streichung der Hotelmeldepflicht, außerdem ist das Bündnis gegen eine Wiedereinführung der Vermieter-Mitwirkungspflicht, die besagt, dass der Wohnungsgeber einen Ein- oder Auszug zu bestätigen hat. Was den Betreibern der Initiative am wichtigsten ist: Sie sprechen sich ganz stark für eine eindeutige Zweckbindung der Weitergabe von Meldedaten aus, um die Daten der betroffenen Bürger zu schützen.
Joan Z.
Gulli, Bochum, 19. September 2012
Original: http://www.gulli.com/news/19762-meldegesetz-staerkere-zweckbindung-gefordert-2012-09-19