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Hoher Aufklärungsbedarf beim elektronischen Entgeltnachweis

Nach einer aktuellen Studie gibt es sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Unternehmen immer noch große Informationsdefizite im Hinblick auf den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA).

Erheblichen Informationsbedarf im Hinblick auf den Anfang des Jahres eingeführten elektronischen Entgeltnachweis, kurz ELENA, konstatiert jetzt eine im Auftrag des Softwareunternehmens Sage von der Forschungsgruppe Wahlen durchgeführte Umfrage bei knapp 500 abhängig Beschäftigten in Deutschland.

Dabei gaben 40 Prozent an, das entsprechende Gesetz gar nicht zu kennen. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) sagten, dass sie von Ihrem Arbeitgeber bislang nicht über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten im Zuge dieses Verfahrens informiert worden zu sein. Dabei sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten entsprechend zu unterrichten, sobald diese Daten gemeldet werden.

Nicht nur Lohnhöhe und Beschäftigungsdauer

Bei der Zentralen Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung sind bereits 35 Millionen Datensätze angelegt worden, sodass ein großer Teil der Beschäftigten bereits erfasst ist und dementsprechend schon hätte informiert werden müssen, was zumindest nach den Ergebnissen der Studie nicht in dem erforderlichen Maße geschehen ist.

Datenschützer kritisieren das neue elektronische Verfahren auch deshalb, weil hier zusätzliche Daten wie Krankheits- und Urlaubstage, Abmahnungen oder auch Teilnahme an Streiks gespeichert werden sollen.

Hohe Resonanz auf Verfassungsbeschwerde

Vor gut einer Woche hatte der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBud) eine Aktion gestartet, über die Mitstreiter für eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gewonnen werden sollen. Bislang haben bereits über 20.000 Teilnehmer online entsprechende Vollmachten abgegeben, um das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen. An einer ähnlichen Aktion gegen die Vorratsdatenspeicherung hatten rund 30.000 Bundesbürger teilgenommen.

Haufe.de, Freiburg, 23. März 2010
Original: http://www.haufe.de/SID115.C5V1~z9iSoE/newsDetails?newsID=1269338034.9

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