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Einsichtnahme

Seit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes erhalten Bürger recht einfach Einsicht in behördliche Vorgänge, sofern weder Amtsgeheimnis noch Datenschutz im Wege stehen. Allerdings ist die Herausgabe von Dokumenten meist mit einer Gebühr verbunden. Der Chaos Computer Club (CCC) und der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD) wollen eine öffentliche Datenbank aufbauen, in der einmal herausgegebene Dokumente abgelegt werden und künftig kostenlos und ohne Wartezeit zugänglich sind.

Die Initiatoren von Befreite Dokumente hoffen auf die Mitarbeit möglichst vieler Bürger; bislang liegen nur wenige Schriftstücke im virtuellen Archiv. Angemeldete Nutzer können neues Material per E-Mail als PDF oder eingescanntes JPEG schicken sowie als Fax oder Brief. Es wird vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft. Außerdem sammelt das Projekt Ideen für Akten, die man anfordern könnte. Eine Kurzeinleitung, wie man nach Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht beantragt, rundet die Website ab.

Frank Boguschewski

Heise Online, Hannover, 01. September 2006
Original: http://www.heise.de/ct/06/09/244/

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