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24C3: Hacker wünschen

Rund 1000 Teilnehmer des 24. Chaos Communication Congress (24C3) in Berlin protestierten am gestrigen Samstagabend mit Rufen wie "Stoppt den Überwachungswahn" oder "Freiheit statt Angst" gegen die Anfang 2008 in Kraft tretende Regelung zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Im Rahmen der spontanen Protestkundgebung zogen die Hacker vom Berliner Congress Center (bcc) am Rand des Alexanderplatzes, auf dessen Vorplateau Bastler derzeit ansonsten gern unter den argwöhnischen Augen von Vertretern des Ordnungsamtes bunt leuchtende Flugdrohnen der Varianten Mikrokopter und Paparazzi fliegen lassen, zur etwa 200 Meter weit entfernten Mitte des östlichen Stadtzentrums. Dort thematisierten sie Risiken und Probleme der jüngsten Sicherheitsgesetze, die ihrer Ansicht nach Auswucherungen eines wachsenden Überwachungsstaates sind.

Christof Remmert-Frontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wies auf die geplante Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle der Telekommunikationsüberwachung hin, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem missglückten Vergleich als "größte Verfassungsklage aller Zeiten" (GröVaZ) bezeichnet habe. Die Beschwerde, der sich bereits über 25.000 besorgte Bürger mit einer Vollmacht angeschlossen haben, soll am Montag in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

Der Aktivist padeluun vom Datenschutzverein FoeBuD wünschte der Bevölkerung gemeinsam mit den anderen Demonstranten unter Anspielung auf den Klassiker von George Orwell über die rundum beschattete Gesellschaft einen "guten Rutsch ins Jahr 1984". Entsprechende Aufkleber zieren momentan zuhauf auch das bcc im Rahmen des Hackertreffens. Padeluun rief zugleich zur Teilnahme am morgigen Trauermarsch in Hamburg wegen des Verlusts der Privatsphäre mit der Vorratsdatenspeicherung und einer für den Dreikönigstag am 6. Januar angekündigten Demonstration unter dem Motto "Was zählt ist Freiheit" in München gegen die zunehmende Überwachung auf.

Gemäß dem von der großen Koalition beschlossenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll von Anfang 2008 an nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Im Internetbereich gelten Übergangsregelungen bis 2009. Bei Handy-Telefonaten und SMS müssen die Anbieter auch den jeweiligen Standort des Benutzers festhalten. Anonymisierungsdienste wie TOR sollen von den Speicherpflichten prinzipiell mit erfasst werden.

Stefan Krempl

Heise Online, Hannover, 30. Dezember 2007
Original: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101144

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