Datenschützer bemängeln, dass sich der Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für einen vereinheitlichten Arbeitnehmerdatenschutz kontraproduktiv auswirken könne. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) und der FoeBuD sowie mehrere Einzelpersonen und Unternehmen meinen laut einer gemeinsamen Erklärung (PDF-Datei), dem Innenministerium gehe es nicht zuerst um die Sicherung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Beschäftigten. Stattdessen solle Unternehmen die Nutzung von Beschäftigtendaten für die Korruptionsbekämpfung und die Überwachung von Verhaltensmaßregeln erlaubt werden können. Dies sei klar der "falsche Ansatz".
Mitarbeiterüberwachung bei Lidl, Schlecker, Siemens, der Deutschen Bahn und der Telekom hätten gezeigt, dass Beschäftigte gesetzlich vor der Verletzung ihres verfassungsmäßig garantierten informationellen Selbstbestimmungsrechts geschützt werden müssten, erklärten die Datenschützer. Arbeitgeber und Beschäftigte müssten klare Vorgaben gemacht werden.
Die Datenschützer kritisieren auch die bisherige Informationspolitik des Innenministeriums. De Maizière habe bislang Fachleuten nur Eckpunkte vorgelegt. Darüber hinaus kursierten verschiedene "inoffizielle" Zwischenversionen eines noch nicht veröffentlichten Referentenentwurfs für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz. Der solle angeblich noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Der geplante Ablauf lege nahe, "dass die Bundesregierung eine öffentliche Diskussion über das geplante Gesetz vermeiden möchte".
Die Datenschützer fordern, dass die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis nur dann zulässig sein soll, wenn sie der Arbeitnehmer "nachweisbar freiwillig und ohne Druck" erlaubt habe. Unrechtmäßig erworbene personenbezogene Informationen dürften nicht verwertet werden. Die Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch sollten sich streng danach richten, was für die angestrebte Beschäftigung erforderlich und bedeutend sei. Die "berechtigten Interessen" des Arbeitgebers bei einer konzernweiten Verarbeitung von Mitarbeiterdaten sollten präzisiert werden.
Videoüberwachung oder Tonaufnahmen von Beschäftigten solle grundsätzlich untersagt werden, fordern die Datenschützer. Ausnahmen dürfe es nur "in streng begrenzten Gefährdungslagen" geben. Arbeitnehmervertretungen müssten zudem das Recht erhalten, im Namen von Beschäftigten in Datenschutzfragen zu klagen. Sie seien auch an der Auswahl betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragte zu beteiligen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) versicherte unterdessen auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Anfang der Woche, dass die Bundesregierung beim Arbeitnehmerdatenschutz handeln werde. Eine einheitliche Linie dürfe sich aber nicht von Anfang an finden lassen: "Ich glaube, darüber wird es eine heiße Diskussion geben. Aber dass wir ein entsprechendes Gesetz brauchen, ist unbestritten."
Stefan Krempl
Heise Online, Hannover, 20. Mai 2010
Original: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Entwurf-fuer-Arbeitnehmerdatenschutz-als-unzureichend-kritisiert-1004330.html