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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen ELENA ab

Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keine Notwendigkeit zur sofortigen Aussetzung der mit dem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) verknüpften Datensammlung. Dies geht aus einem dreiseitigen Beschluss der Karlsruher Richter vom 14. September hervor, der heise online vorliegt. Der zuständige Erste Senat lehnt damit einen Eilantrag der Münchner Kanzlei Riechwald auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung des ELENA-Gesetzes ab. Er räumt zwar ein, dass die Datenspeicherung einen Grundrechtseingriff darstelle, der "ein Risiko unbefugter und missbräuchlicher Datenzugriffe schafft". Die Richter meinen aber auch, dass es ausreicht, wenn die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Bestimmungen im Hauptsacheverfahren geprüft wird. Dieses dürfte 2011 folgen.

Zur Begründung verweist das Verfassungsgericht auf bereits getroffene gesetzliche "Regelungen, die der Gefahr solcher Zugriffe entgegenwirken, die rechtmäßige Datenverwendung begrenzen oder sie außer zu Erprobungszwecken derzeit noch gänzlich ausschließen". Gespeicherte personenbezogene Informationen könnten "grundsätzlich erst ab 1. Januar 2012" abgerufen werden. Ein Zustand könne durch einstweilige Anordnung nur vorläufig "mit größter Zurückhaltung" geregelt werden, wenn dies zur Abwehr "schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist".

Die Kanzlei Riechwald, die fünf Beschwerdeführer vertritt, hatte dagegen argumentiert, dass durch das Gesetz alle Arbeitgeber schon seit Anfang des Jahres verpflichtet würden, "monatlich über das Internet zahlreiche Personaldaten aller Arbeitnehmer an eine neue Mammut-Datenspeicherungsbehörde in Würzburg zu übermitteln". Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung würde schon seit einiger Zeit auf vielfache Weise und in immer neuen "Spielarten" durch den Gesetzgeber unverhältnismäßig ausgehöhlt und gleichzeitig häufig durch Konzerne zusätzlich missachtet.

Der bei Riechwald mit der Federführung des Verfahrens beauftragte Rechtsanwalt Tobias Helmke kritisierte die Entscheidung gegenüber heise online als "bedauerlich und unverständlich". Er habe die Hoffnung gehabt, dass das Verfassungsgericht ähnlich wie bei der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten schon vorab ein Zeichen setzen würde. Die Gefahr eines Missbrauchs der hochsensiblen Arbeitnehmerdaten sei bereits zum jetzigen Zeitpunkt groß.

Gegen ELENA laufen mehrere Klagen in Karlsruhe. So hat etwa auch der Datenschutzverein FoeBuD gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsvereinigungen im März eine Sammelbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von 22.005 Bürgern unterstützt wird. Auch in der Regierungskoalition ist der Einkommensnachweis umstritten. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte sich zuletzt im Juli für ein Moratorium der groß angelegten Speicherung von Arbeitnehmerdaten eingesetzt. Der FDP-Politiker begründete dies mit einer Kostenexplosion und mangelndem Datenschutz. Die ebenfalls den Liberalen angehörende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte ELENA schon zuvor grundsätzlich infrage. Auch Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion sehen das Speicherverfahren kritisch.

Stefan Krempl

Heise Online, Hannover, 23. September 2010
Original: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-gegen-ELENA-ab-1083632.html

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